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Nach tödlichen Schüssen auf Nachbarn: Gutachter spricht sich für Unterbringung in Klinik aus

Beim Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf einen Werderaner haben die Rechtsmedizinerin und der Psychiater als Gutachter ausgesagt.

Von Sarah Stoffers

Werder (Havel)/Potsdam - Der Prozess gegen den Tatverdächtigen Andreas E., der im Februar seinen Nachbarn in Werder (Havel) mit einer Schrotflinte erschossen haben soll, geht weiter: Am Dienstag haben die zuständige Rechtsmedizinerin sowie ein Facharzt für Psychiatrie als Gutachter ausgesagt. Es ging um eine der Hauptfragen des Prozesses – ob Andreas E. seinen Nachbarn geplant tötete oder er in einer Ausnahmesituation im Affekt schoss. Und auch die Frage, ob Andreas E. möglicherweise nur vermindert schuldfähig ist, wird beim Strafmaß eine wichtige Rolle spielen.

Thomas Kasten, der als Facharzt für Psychiatrie an vier Untersuchungstagen insgesamt 14 Stunden mit Andreas E. gesprochen hat, berichtete, wie der Angeklagte noch am ersten Tag über das Tatgeschehen sprechen wollte. Das sei sehr ungewöhnlich, wie Kasten erklärte. Zwar gab Andreas E. an, dass er sich nicht erinnern könne und nur Mutmaßungen über den Tathergang anstellen würde, doch wie Kasten erklärte, glaube er den Erzählungen, da Andreas E. sehr flüssig über viele Stunden bei der Darstellung blieb.

E. gab an, überfordert gewesen zu sein

Nach den Schilderungen von E. sei er in der Zeit, als die Tat passierte, mit der Beziehung zu seiner Freundin und ihrem Alkoholrückfall überfordert gewesen. Wie berichtet musste die verheiratete Freundin einen Tag vor dem Mord wegen ihrer Alkoholprobleme und einem Zusammenbruch in eine Klinik in Brandenburg/Havel gebracht werden. Wie viel beide zu der Zeit um die Tat herum tranken, dazu hatten beide vor Gericht unterschiedliche Angaben gemacht.

Für den Gutachter besteht kein Zweifel, dass E. an Alkoholsucht leide. Er habe immer wieder Abstinenzphasen und dann wieder Rückfälle gehabt. Mit dem Beginn der Beziehung zu seiner ebenfalls alkoholkranken Freundin im April 2018 habe sich die Situation nur verschlimmert. Seinen Konsum könne Andreas E. krankheitsbedingt nicht kontrollieren. Ob er aber am Tattag schwer alkoholisiert war, lässt sich anhand der gemessenen Promille nicht abschließend bewerten. Denn dabei sei auch bedeutend, ob Andreas E. bereits in der Zeit zuvor wieder trank oder aber längere Zeit abstinent war, was seine Alkoholtoleranz reduziert haben könnte. Zur Alkoholsucht wertete Kasten vor allem die Beziehung zur Freundin sowie die Streitereien mit seinem Nachbarn als einen akuten Konflikt.

Schlussplädoyers Ende November

Andreas E. hatte bereits erklärt, dass er seine Schrotflinte aus dem Schrank genommen hatte, um im Wald herumzuschießen und Frust abzubauen. Zudem hatte er erklärt, dass er vor dem Opfer auf dem Hof Angst hatte, er also möglicherweise impulsiv handelte. Möglicherweise könnte – auch wegen der Alkoholisierung und der Konfliktsituation – eine verminderte Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen werden, sagte der Gutachter. Er sprach sich auch für eine Behandlung der Alkoholsucht von E. aus und plädierte daher für die Unterbringung im Maßregelvollzug in einer Klinik für Psychiatrie. Der nächste Verhandlungstag ist am Montag, dem 28. November. Staatsanwaltschaft und Verteidigung werden dann ihre Schlussplädoyers halten.

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