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Angeschlossen, abkassiert. Von vielen Mittelmärkern wurden zu hohe Gebühren für den Anschluss ans Wassernetz kassiert.

© dpa

Mittelgraben und Teltow beraten genaues Vorgehen: Altanschließer bekommen Geld zurück

Das Bundesverfassungsgerichts urteilte im Dezember, dass DDR-Altanschließer nicht nachträglich zahlen müssen. Es sieht danach aus, dass in Potsdam-Mittelmark die unrechtmäßig erhobenen Beiträge zurückgezahlt werden.

Kleinmachnow/Michendorf - Altanschließern der Abwasserzweckverbände Mittelgraben und Der Teltow werden womöglich noch bis März ihre unrechtmäßig erhobenen Beiträge zurückgezahlt. Die Vorsteher beider Verbände, Reinhard Mirbach (CDU) und Michael Grubert (SPD), haben sich gestern in einer gemeinsamen Pressemitteilung für eine kurzfristige Rückzahlung ausgesprochen. Auch die gerade geforderten Nacherhebungen sollen rückgängig gemacht werden.

Bundesverfassungsgericht sieht Verstöße in Brandenburg

„Beide Verbandsvorsteher wollen eine möglichst schnelle Rücküberweisung sowie eine Gleichbehandlung aller Betroffenen“, wie es in der Mitteilung heißt. Hintergrund ist der jüngste Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes, wonach die Kommunalabgabenordnung in Brandenburg gegen den Vertrauensschutz, das Rückwirkungsverbot und die vierjährige Verjährungsfrist verstößt. Sie hatte Zweckverbände dazu gebracht, Jahre und Jahrzehnte nach einem Kanalanschluss Beiträge erstmals oder erneut zu erheben.

Nach Bekanntwerden des Karlsruher Richterspruchs hatten sich Grubert und Mirbach schon im Dezember darauf verständigt, dass aktuelle Bescheide nicht beglichen werden müssen. In einem weiteren Treffen am 11. Januar mit der Betriebsführungsgesellschaft MWA sei nun beraten worden, wie eine kurzfristige Rückzahlung realisiert werden könne. Mit Vertretern beider Verbandsversammlungen will man sich nächste Woche über das weitere Vorgehen verständigen. Zuvor sollen sich die Verbandsjuristen positionieren.

Konsequenz: Beiträge müssten zurückgezahlt werden

Ziel sei es, für die nächsten Verbandsversammlungen Beschlüsse vorzubereiten, um die Rückzahlung zu veranlassen, wie es in der Mitteilung weiter heißt. Im politischen Raum in der Region herrschte zuletzt Einigkeit, dass Konsequenz aus dem Verfassungsverstoß nur die Rückzahlung der Beiträge sein kann.

Der Vorsteher des Mittelgraben-Verbandes, Reinhard Mirbach, stellte gestern auf PNN-Anfrage klar, dass die Rückzahlung unabhängig davon erfolgen sollte, ob Betroffene Widerspruch eingelegt haben oder nicht. „Es kann nicht sein, dass diejenigen, die im Vertrauen auf den Verband widerspruchslos gezahlt haben, jetzt leer ausgehen.“ Finanziell mache es ohnehin keinen großen Unterschied, da die Widerspruchsquote im Mittelgrabenverband bei 95 Prozent gelegen hatte.

Wie geht das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Urteil um?

Mittelgraben und Der Teltow hatten zudem alle Widerspruchsverfahren bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage ruhend gestellt. In Verbänden, wo Widerspruchsbescheide geschrieben wurden, sei eine Rückzahlung an alle womöglich komplizierter, sagte Mirbach. Gespannt sei er auch, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit dem Karlsruher Urteil umgeht. Es soll zu den beiden Cottbuser Fällen, die das Bundesverfassungsgericht zurückverwiesen hat, am 20. Januar erneut beraten.

Mirbach zufolge sei nach der Rückzahlung mit Liquiditätsproblemen im Mittelgraben-Verband zu rechnen. Offen sei, wie man damit umgeht. Er verwies auf einen Engpass vor zwei Jahren, bei dem die Mitgliedsgemeinden Nuthetal und Michendorf mit Umlagen ausgeholfen hätten. Ob sich die Rückzahlung auf die Abwassergebühren auswirken wird, konnte Mirbach noch nicht beantworten.

Laut Angaben der MWA wurden im Teltow-Verband rund 8 Millionen Euro aus Altanschließerbeiträgen eingenommen, im Mittelgraben-Verband 2,3 Millionen. Aus aktuellen Nacherhebung waren für den Teltow-Verband Einnahmen von 4,3 Millionen und Rückerstattungen von 5,4 Millionen Euro eingeplant, im Mittelgraben Einnahmen von 6,1 Millionen und Rückerstattungen von 1,8 Millionen. Sollten Nachzahlungen aufgrund des Karlsruher Urteils nicht realisierbar sein, gelte das auch für die Rückzahlungen, wie es von der MWA hieß. 

Landeswasserverband rät zum Warten

Der Landeswasserverbandstag warnte vor übereiltem Handeln. Es müssten die Folgen des Beschlusses sorgfältig analysiert werden, betonte der Geschäftsführer des Landeswasserverbandstages, Turgut Pencereci. Er verstehe, wenn Bürger ihre Beiträge forderten. Die nun ausstehende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg müsse aber abgewartet werden. (mit dpa)

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