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Missbrauchsvorwürfe nicht bestätigt: Freigestellter Erzieher klagt auf Wiedereinstellung

Die Missbrauchsvorwürfe haben sich nicht bestätigt, jetzt klagt ein ehemaliger Erzieher auf Wiedereinstellung bei einer Michendorfer Kita.

Von Eva Schmid

Michendorf – Ein ehemaliger Erzieher einer kommunalen Michendorfer Kita klagt vor dem Potsdamer Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung. Ende Januar hatte es zunächst einen Gütetermin zwischen ihm und seinem Arbeitgeber, der Gemeinde Michendorf, gegeben, der aber zu keinem Ergebnis geführt hat. Das teilte Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) im Gemeindeparlament mit. Daher wird nun am 17. April das Gericht entscheiden, ob der Erzieher gegen den zuvor wegen möglichem sexuellen Missbrauch ermittelt wurde, wieder in der Michendorfer Einrichtung arbeiten darf.

Wie berichtet hatte das Michendorfer Rathaus im Juni 2016 per Aushang alle Eltern der 380 Kinder umfassenden Kita- und Horteinrichtung informiert, dass gegen einen Beschäftigten wegen des Anfangsverdachts sexuellen Missbrauchs ermittelt werde. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Gemeinde den Mann zudem vom Dienst freigestellt.

Verfahren gegen Erzieher wurde eingestellt

Laut der Potsdamer Staatsanwaltschaft fanden im Juli 2016 die ersten Vernehmungen statt, unter anderem soll auch ein vierjähriger Junge befragt worden sein. Anfang 2017 wurde ein Psychologe als Sachverständiger hinzugerufen, der die Aussagen des Kindes überprüft habe, so die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Dorina Dubrau. Das Verfahren gegen den Erzieher wurde Mitte August 2017 eingestellt: Strafbare Handlungen durch den Kläger seien nicht festgestellt worden, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

An der Aufarbeitung des Missbrauchsverdachts war auch das Brandenburgische Jugendministerium beteiligt. So wurde Michendorf unter anderem beraten, wie die Verwaltung und das Kitapersonal mit dem Verdacht professionell und angemessen umgehen soll. Im Kern ging es vor allem um Elterngespräche und die Aufarbeitung im Team. Das Ministerium hatte Michendorf gelobt, der kommunale Träger hätte nach Bekanntwerden der Vorwürfe richtig und transparent gehandelt.

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 sind in Potsdam-Mittelmark bis 2015 sieben meldepflichtige Vorfälle für Kindswohlgefährdung in Kitas registriert worden. Im gesamten Land waren es 160 Vorfälle, davon hat es in 51 Fällen auch Strafanzeigen gegeben.

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