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Missbrauchsverdacht in Michendorfer Kita: „Träger hat transparent gehandelt“

Gegen einen Mitarbeiter einer Michendorfer Kita wird wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch ermittelt. Mehrere Kinder könnten betroffen sein. Der Mann wurde nun freigestellt.

Von Eva Schmid

Michendorf – Schock in der Michendorfer Kita „Heideschlößchen, Wirbelwind und Sonnenschein“: Am Donnerstag vergangener Woche ist die Polizei in die Einrichtung im Michendorfer Heideweg gerufen worden. Es geht um den Verdacht gegen einen Mitarbeiter wegen Missbrauchs. Am Freitag ließ Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) die Eltern per Aushang über die Vorgänge in der kommunalen Einrichtung informieren, um Gerüchte zu vermeiden. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei.

Doch die hält sich aus „ermittlungstaktischen Gründen“ mit Aussagen derzeit zurück. Unklar ist, in welcher der aus drei Häusern bestehenden Einrichtung der mögliche Missbrauch passierte. Im „Heideschlößchen“ werden derzeit bis zu 64 Kinder im Alter von bis zu drei Jahren betreut. Im Haus „Wirbelwind“ sind rund 100 Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren. Das dritte Haus, der Hort „Sonnenschein“, befindet sich direkt neben der Michendorfer Grundschule. Unklar ist bisher auch, ob der Mitarbeiter zum pädagogischen Personal gehörte. Der Verdächtige ist von der Gemeinde nach Bekanntwerden der Vorwürfe wie berichtet sofort frei gestellt worden.

Kinder sollen "kindgerecht zur Sache befragt werden"

Laut Polizei besteht der Verdacht, dass der Missbrauch an mehreren Kindern erfolgt sein könnte. Den Kitamitarbeiter hatte die Polizei bereits vernommen. „In Absprache mit dem zuständigen Träger haben wir alle möglich betroffenen Eltern über die derzeit vorliegenden Erkenntnisse im gebotenen Maße informiert“, so Polizeisprecher Oliver Bergholz. Man wolle sich jetzt auch an die Kinder wenden, „und sie kindgerecht zur Sache befragen“. Der Fall wird bisher nur von der Polizei bearbeitet, die Potsdamer Staatsanwaltschaft ermittelt noch nicht, wie es auf Anfrage am Montag hieß.

An der Aufarbeitung des Missbrauchsverdachts ist zudem das Brandenburgische Jugendministerium beteiligt. „Der Träger hatte uns in der letzten Woche entsprechend der Meldepflichten über die Vorwürfe in Kenntnis gesetzt“, so Ministeriumssprecher Florian Engels. Die Gemeinde werde dabei beraten, wie sie und ihr Kitapersonal mit dem Verdacht „professionell und angemessen“ umgehe, so Engels. Dabei gehe es vor allem um Elterngespräche und die Aufarbeitung im Team. Bisher habe der Träger „völlig richtig und transparent gehandelt“, so der Ministeriumssprecher.

Kinder sollten nicht unter Druck gesetzt werden

Der Michendorfer Rathauschef will zudem den psychologischen Dienst des Kreises hinzuziehen, „zur Aussprache für die Erzieher und Erzieherinnen“. Ansonsten wünscht sich Mirbach, dass der Alltag für die Kinder in der Einrichtung fortgesetzt werde. Weitere Therapeuten, die die Kinder im Blick haben, sind bisher nicht geplant.

Besorgten Eltern rät die Sozialpädagogin Nadja Frank vom Sozial-Therapeutischen Instituts Berlin-Brandenburg (Stibb), Ruhe zu bewahren. „Meistens sprechen die Kinder erst, wenn der Täter oder die Täterin  nicht mehr in der Einrichtung ist.“ Wichtig sei es zudem, die Kinder nicht unter Druck zu setzen, um die Wahrheit zu erfahren. Besonders die Befragungen durch die Polizei müssten äußerst einfühlsam verlaufen, „sonst erreicht man das Gegenteil, die Kinder fühlen sich überfordert und verschließen sich.“ Schwierig sei es zudem bei Missbrauchsverdacht im Krippenbereich, da die Kleinsten oft noch gar nicht sprechen könnten. Eltern sollten daher das Verhalten ihrer Kinder beachten. „Wenn sich Eltern unsicher sind und Hilfe brauchen, dann können sie sich an Opferschutzeinrichtungen wenden“, so Frank. Das Michendorfer Rathaus empfiehlt Eltern bei Fragen oder Hinweisen sich an die Kita-Leitung, die Michendorfer Verwaltung oder die Polizei zu wenden.

Seit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes im Jahr 2012 sind in Potsdam-Mittelmark bis 2015 insgesamt sieben meldepflichtige Vorfälle für Kindswohlgefährdung in Kitas registriert worden. Im gesamten Land waren es 160 Vorfälle, davon hat es in 51 Fällen auch Strafanzeigen gegeben. Zu den meldepflichtigen Kindswohlgefährdungen gehören neben Missbrauch auch unangemessenes Erziehungsverhalten, Isolation und körperliche Züchtigung von Kindern, Aufsichtspflichtverletzungen und Zwangsmaßnahmen. Laut dem Jugendministerium würden die bisher registrierten Vorfälle im Land nur maximal drei Prozent der Einrichtungen betreffen.

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