zum Hauptinhalt

Michendorfer Ex-Bürgermeisterin verliert vor OVG: Schlappe für Jung

Berlin - Die frühere Michendorfer Bürgermeisterin Cornelia Jung hat keinen Anspruch auf ein von ihr gefordertes höheres Ruhegehalt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am gestrigen Donnerstag in Berlin.

Berlin - Die frühere Michendorfer Bürgermeisterin Cornelia Jung hat keinen Anspruch auf ein von ihr gefordertes höheres Ruhegehalt. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg am gestrigen Donnerstag in Berlin. Jung hatte im September 2011 die Wahl gegen Reinhard Mirbach (CDU) verloren. Ihre Klage, die zuvor vom Verwaltungsgericht Potsdam abgewiesen wurde, gilt als Musterverfahren für weitere etwa 20 Gemeinde- und Stadtoberhäupter, deren Widersprüche beim Kommunalen Versorgungsverband Brandenburg ruhend gestellt wurden. Entsprechend war die Verhandlung mit sieben Gästen gut besucht. Das Verfahren könnte demnächst das Bundesverwaltungsgericht beschäftigen – das OVG ließ die Revision zu.

Cornelia Jung glaubt, dass die für die Höhe des Ruhegehalts maßgebliche Besoldungsgruppe falsch ermittelt worden ist. Wie beim Termin bekannt wurde, war sie als Bürgermeisterin zuletzt von der Gemeinde mit B2 eingestuft worden – in Brandenburg sind das für 2016 ohne Zuschläge 6915 Euro. Anfang 2010 ist sie durch eine neue Gesetzesregelung in die B2-Besoldung gerutscht. Nach Auffassung des Versorgungsverbands, der Ruhegehälter festsetzt, war Jung jedoch nicht die erforderlichen zwei Jahre lang im entsprechend besoldeten Amt tätig – sondern nur ein Jahr, elf Monate und zwei Wochen.

Der Ärger um das Ruhegehalt hängt mit einer Gesetzesänderung 2010 zusammen: Landesweit wurde die Besoldung der Bürgermeister abhängig von der Einwohnerzahl neu festgelegt. Jung wurde dadurch von der bis dahin für sie geltenden A15-Besoldung, die zwischen 4500 und 5000 Euro gelegen haben dürfte, auf A16 angehoben (damals 4500 bis 5700 Euro). Die Gemeinde Michendorf hob sie weiter an auf B2 (damals 6069 Euro). Diese Einstufung sieht die Verordnung automatisch bei einer Wiederwahl vor. Die Ruhegehälter liegen je nach anrechenbarer Zeit zwischen 35 und etwas über 70 Prozent. Kurz vor Ablauf der zwei benötigten Jahre scheiterte allerdings Jungs Wiederwahl.

Der Anwalt der Michendorfer Altbürgermeisterin, die von 2003 bis 2011 im Rathaus war, versuchte zu begründen, warum seine Mandantin seit ihrer Wahl 2003 im selben Amt tätig gewesen sei. Er verwies darauf, dass es sich beim Bürgermeister nicht um ein Laufbahn-Amt handelt, weshalb Gefälligkeits-Beförderungen nicht denkbar seien. Sie habe auch immer das gleiche Amt ausgeübt – und zwar eines, das es nur einmal gibt und aus dem man nicht befördert werden kann. Es gebe bei Bürgermeistern auch keinen Zusammenhang zwischen Tätigkeit und Besoldung. Selbst wenn der Bürgermeister wieder abgewählt werde, behielte er seine Bezüge bis zum Ende der achtjährigen Amtsperiode. Überzeugen konnten diese Erwägungen den 4. Senat nicht. Es komme nach dem Beamtenversorgungsgesetz darauf an, wie lange sie die Tätigkeit im konkreten Amt ausgeübt habe, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Lehmkuhl in einer kurzen Begründung – und Jung habe die Dienstbezüge für B2 nicht zwei Jahre erhalten.

Ingmar Höfgen

Zur Startseite