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Michendorf: Michendorfer Kita-Satzung teils nichtig

Gericht: Gemeinde hat Gebühren falsch berechnet

Michendorf - Falsch berechnet: Michendorfer Eltern haben möglicherweise jahrelang zu viel für den Kitaplatz ihrer Kinder gezahlt. Offenbar wurden bei der Berechnung der Gebühren Kinderfreibeträge nicht berücksichtigt, zudem sei die Gebührensatzung in mindestens einem weiteren Punkt mangelhaft. Sie enthält eine Regelung, die allein zugunsten der Gemeinde wirkt. So seien bei Einkommensänderungen zu viel gezahlte Gebühren nicht rückwirkend erstattet worden, im umgekehrten Fall aber Nachforderungen möglich gewesen, erklärte der Vorsitzende der Michendorfer SPD-Fraktion, Volker-Gerd Westphal. Er will, dass die Gemeinde offensiv mit dem Thema umgeht und den Eltern freiwillig falsch erhobene Gebühren zurückzahlt. Bürgermeister Rainhard Mirbach (CDU) lehnt das derzeit ab.

Auf den Tisch gekommen war das Thema durch die Klage eines Michendorfer Elternpaares. Zur Berechnung der Kitagebühren hätten seine Frau und er der Gemeinde regelmäßig den aktuellen Einkommenssteuerbescheid vorgelegt, so Kläger Thomas Tamm-Blechschmidt. Im Jahr 2012 schaffte er das nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, die Gemeinde berechnete die Gebühren zunächst anhand einer Verdienstbescheinigung, die jedoch höher ausfiel als der bereinigte Steuerbescheid. Zurück bekam Tamm-Blechschmidt die zunächst zu hoch angesetzten Gebühren aber nicht. Laut ihrer Satzung behält sich die Gemeinde vor, den Höchstbetrag anzusetzen, wenn die Frist zur Vorlage der Einkommensbescheinigung verstrichen ist, eine Rückerstattung ist nicht vorgesehen.

Die 10. Kammer des Potsdamer Verwaltungsgerichts, die sich nach einem mehr als drei Jahre währenden Prozess Ende November abschließend mit dem Fall befasste, erklärte den Passus letztlich für nichtig, da er „gegen den im Kita-Beitragsrecht geltenden Grundsatz der Leistungsfähigkeit der Gebührenschuldner und der Sozialverträglichkeit verstoße“. Zudem stellte die Kammer fest, dass die Gemeinde hätte Kinderfreibeträge berücksichtigen müssen beziehungsweise das Kindergeld nicht als Einkommen anrechnen dürfe.

Inzwischen wurde dem Michendorfer Paar das im Jahr 2012 zu viel bezahlte Geld zurückgezahlt – rund 600 Euro. Weiteren Handlungsbedarf sieht Bürgermeister Reinhard Mirbach nicht. Für ihn ist der Fall Tamm-Blechschmidt ein Einzelfall. Die Gemeinde habe mit den Klägern „in Bezug auf einen konkreten Sachverhalt einen Vergleich geschlossen“, erklärte er. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Volker-Gerd Westphal sieht das anders. „Es ist ungerecht, wenn Eltern zu viel gezahlt haben“, sagte er den PNN. „Die Eltern müssen informiert und gebeten werden, zu prüfen, ob auch bei ihnen ein Berechnungsfehler vorliegt.“

Die Gemeinde Michendorf will sich nun in einer Sondersitzung im Januar dem Thema annehmen und die strittige Regelung aus der Satzung streichen. Mirbach zufolge werde die aus dem Jahr 2003 stammende Gebührensatzung derzeit nach einem Muster des Landkreises Potsdam-Mittelmark überarbeitet. Ziel seien eine differenzierte Staffelung und eine Anpassung an die aktuelle Rechtsprechung, erklärte er. Eine Gebührenerhöhung, wie von Volker-Gerd Westphal im Zuge der Anpassung befürchtet, sei aber nicht geplant. 

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