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Wie hier im Nikolaiviertel in Berlin sind bundesweit die Cafes und Restaurants geschlossen. 

© Jens Kalaene/dpa

Lockdown in Potsdam-Mittelmark: Großer Anstieg an Kurzarbeitergeld

Rund 30 Prozent der Betriebe im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat Kurzarbeitergeld beantragt. Laut der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist vor allem das Gastgewerbe betroffen. 

Von Sarah Stoffers

Fast jede dritte Firma im Landkreis Potsdam-Mittelmark hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Region Berlin-Brandenburg (NGG) mit. Die NGG beruft sich nach eigenen Angaben dabei auf die neuesten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach hätten bis Ende April 1743 und damit rund 30 Prozent der insgesamt 5737 Betriebe im Landkreis Kurzarbeitergeld beantragt. Im März seien es nur 301 Firmen gewesen. 

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Vielen bleibe nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center

Eine „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“ nennt Sebastian Riesner, Geschäftsführer der NGG-Region Berlin-Brandenburg, die Entwicklung. Vor allem das Gastgewerbe sei davon betroffen, so die NGG. Bis Ende April hätten bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet. Davon 115.000 im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das entspräche 72 Prozent der gesamten Betriebe in der Branche, so die NGG. 

Wie berichtet hatten am vergangenen Freitag bundesweit Gastronomen und Hoteliers auf ihre existenzbedrohende Lage wegen des Lockdowns aufmerksam gemacht, unter anderem auch in Potsdam. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben, so Riesner. Er begrüßt das riesige Rettungspaket der Bundesregierung für die Unternehmen. Jedoch käme die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für die Beschäftigten zu spät. 

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Wie die NGG vorrechnet, steige das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent des normalen Netto-Einkommens. Bei Eltern auf 87 Prozent. Für Beschäftigte im Gastgewerbe, wie Köchinnen, Kellner oder Hotelangestellte, sei das eine lange Zeit der Entbehrungen. Riesner rechnet damit, dass vielen Betroffenen nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben wird. Die NGG sieht auch eine Mitverantwortung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga). So würden die Arbeitgeber im Gastgewerbe, anders als etwa in der Systemgastronomie, sich weigern, das Kurzarbeitergeld mit einem Tarifvertrag anzuheben. Es sei daher wichtig, eine Lösung für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden, so die NGG. 

Ausreichend Schutzmaßnahmen für Wiedereröffnung 

Voraussetzung dafür sei, dass der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste sichergestellt werde. Die Behörden müssten in jedem Restaurant im Kreis, das wieder öffnet, die Schutzmaßnahmen kontrollieren, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, sagte Riesner. Die Lokalitäten bräuchten daher genügend Personal, das sich auch darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. "Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Riesner. 

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