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Kreistag stimmt gegen Kommunalisierung: Rettungsdienst bleibt in privater Hand

Der Rettungsdienst wird im Landkreis nicht kommunalisiert, sondern auch nach 2018 von privaten Unternehmen im Auftrag des Landkreises geleistet.

Von Enrico Bellin

Bad Belzig - Der Rettungsdienst wird im Landkreis nicht kommunalisiert, sondern auch nach 2018 von privaten Unternehmen im Auftrag des Landkreises geleistet. Die Kreistagsmitglieder haben in ihrer Sitzung am Donnerstag die Vorlage der Verwaltung mehrheitlich mit 30 zu zwölf Stimmen angenommen, wonach die Verwaltung die „Leistungserbringung durch Dritte“ auch ab diesem Zeitpunkt ermöglichen soll. Fünf Kreistagsmitglieder hatten sich der Stimme enthalten.

Wie berichtet laufen die derzeitigen Verträge mit den Johannitern, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und Promedica Ende 2018 aus. Die drei Unternehmen teilen sich den Dienst im Landkreis nach Gebieten auf. Der Kreis hatte die Möglichkeit, die bestehenden Verträge um fünf Jahre zu verlängern, den Betrieb neu auszuschreiben oder zu kommunalisieren. Gründe und Linke hatten sich klar für eine Kommunalisierung ausgesprochen, da Kreistag und Verwaltung so mehr Einflussmöglichkeiten auf die Leistungserbringung habe und die Sanitäter mehr Sicherheit hätten.

Die Fraktionen von CDU, SPD, FDP/BiK-BiT und Freien Bürgern und Bauern (FBB) hatten sich jedoch gegen die Kommunalisierung ausgesprochen, auch wenn es in der SPD dem Fraktionsvorsitzenden Dietmar Otto zufolge auch Befürworter gab. „Der Rettungsdienst im Landkreis funktioniert hervorragend. Eine Kommunalisierung würde zudem zusätzliches Personal in der Verwaltung nötig machen“, so Otto. Auch die Vorsitzenden der anderen Fraktionen kritisierten den hohen Verwaltungsaufwand im Falle einer Kommunalisierung.

In der Vergangenheit hatten besonders das DRK und die Johanniter Probleme, da Mitarbeiter in andere Landkreise oder zu Promedica gewechselt waren, wo höhere Löhne gezahlt werden. Promedica konnte seinerzeit höhere Zahlungen durch den Kreis durchsetzen. In den neuen Ausschreibungen soll Dietmar Otto zufolge festgeschrieben werden, dass die privaten Unternehmen den gleichen Lohn zahlen müssen, den der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes vorsieht. 

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