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Potsdam-Mittelmark: Kommunen müssen 27 Millionen Euro zahlen

Teltower Zweckverband diskutiert über Auswirkungen des Altanschließer-Urteils. Erhöhung der Abwassergebühr wahrscheinlich

Teltow - Das Altanschließer-Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt die Gebührenzahler in der Region offenbar teuer zu stehen. Um die erwarteten Millionen-Verluste auszugleichen, die durch die Rückzahlung der unrechtmäßig erhobenen Beiträge entstehen werden, wird der Teltower Wasser- und Abwasserzweckverband mit hoher Wahrscheinlichkeit die Gebühren erhöhen, voraussichtlich um mehr als 30 Prozent.

Im Auftrag des Zweckverbandes stellt Bert Rosner, Prokurist der Göken, Pollak & Partner Treuhandgesellschaft mbH den betroffenen Kommunen verschiedene Modellrechnungen vor, auf deren Basis sie entscheiden sollen, wem über den bisherigen Rechtsanspruch hinaus Beiträge zurückgezahlt werden sollen und wie das dadurch entstehende Finanzloch zu stopfen ist. Für die Gebührenzahler, so erklärte Rosner am Mittwochabend den Teltower Stadtverordneten, würden sich die Kosten in jedem Fall erhöhen – entweder um etwa einen Euro pro Kubikmeter auf dann 3,72 Euro bei der Mengenberechnung oder um rund 145 Euro bei der Grundgebühr, die von 92 Euro auf insgesamt 237 Euro steigen könnte. Unerheblich sei dabei, ob der Verband nur die Beiträge zurückerstatte, die noch nicht bestandskräftig geworden sind, weil den Bescheiden widersprochen worden ist, oder auch allen anderen Betroffenen das Geld zurückgezahlt werde, so Rosner. Je nach Variante hätte der Zweckverband rund 1,1 Millionen bis 2,8 Millionen Euro an die entsprechenden Grundstücksbesitzer zu erstatten, könnte das aber aus eigener Kraft.

Anders sehe es aus, wenn der Zweckverband (WAZV) die gegenwärtige Beitrags- und Gebührenfinanzierung auf ein reines Gebührenmodell umstelle. Eine solche Lösung wurde zuletzt vom WAZV favorisiert und gilt allgemein als die gerechteste Variante. Jedoch nur, wenn sie nicht, wie derzeit geplant, ebenfalls mit einer Gebührenerhöhung einherginge, sagte der Stadtverordnete Andreas Wolf (BfB). Vorgesehen sei, die Gebühren in ähnlicher Höhe anzuheben wie bei den anderen Varianten, allerdings auch für Beitragszahler. Wolf hält das erneut für rechtswidrig und befürchtet eine neue Klagewelle. Die unrechtmäßig erhobenen Beiträge dürften nicht über eine Erhöhung der Gebühren refinanziert werden. Auch monierte er die enge Vorgabe durch den Verband. Die Kommunen hätten kaum die Freiheit, andere Finanzierungsvarianten als die derzeit vorgestellten zu diskutieren. Rosner zufolge gäbe es zur Gebührenerhöhung aber keine Alternative. Sie ergebe sich aus dem Brandenburger Kommunalabgabengesetz, nachdem die erhobenen Beiträge zur Gebührensenkung herangezogen werden. „Ohne Beiträge gibt es zwangsläufig höhere Gebühren“, sagte er.

Das präferierte Gebührenmodell hätte aber auch für die Kommunen erhebliche Konsequenzen. Der Zweckverband müsste alle Beiträge zurückzahlen und dafür rund 57 Millionen Euro aufbringen. Dies sei nur mit einem Darlehen und einer erhöhten Umlage zu stemmen. Rund 25 Millionen Euro würden laut Rosner über Kredite finanziert werden können, 27 Millionen Euro müssten die Kommunen aufbringen, Teltow davon rund 11 Millionen Euro.

Das Geld müsse sich die Stadt vom Land Brandenburg als Schadensverursacher wiederholen, erklärte Andreas Wolf. Der Märkische Abwasserverband bereitet derzeit eine Musterklage vor, um eine rechtliche Klärung nach DDR-Staatshaftungsrecht herbeizuführen, dem solle sich auch der WAZV anschließen (PNN berichteten). Auch Bürgermeister Thomas Schmidt (SPD) nannte diesen Schritt folgerichtig. Wie sich Teltow darüber hinaus verhalten will, blieb am Mittwoch unklar.

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