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Kommunalaufsicht lässt Westphal abblitzen: SRS-Skandal: Beschwerde abgelehnt

Die Kommunalaufsicht hat eine Beschwerde Volker-Gerd Westphals im Zusammenhang mit der Aufklärung des mutmaßlichen Millionenbetrugs bei der SRS-Hausverwaltung abgewiesen. Zuvor hatte er die Aufarbeitung des Skandals beanstandet.

Michendorf – Nicht zuständig: Die Kommunalaufsicht hat eine Beschwerde des Michendorfer SPD-Fraktionsvorsitzenden Volker-Gerd Westphal im Zusammenhang mit der Aufklärung des mutmaßlichen Millionenbetrugs bei der SRS-Hausverwaltung abgewiesen. Eine Arbeitsgruppe unterliege nicht den Regeln und Formalien der Brandenburger Kommunalverfassung, erklärte sie.

Westphal hatte sich wie berichtet Mitte Oktober an die Aufsichtsbehörde gewandt und den Ablauf einer Sitzung der Arbeitsgruppe zur Aufarbeitung des SRS-Skandals beanstandet. Die Gruppe aus Gemeindevertretern war im Sommer gebildet worden, um herauszufinden, wie es zu dem mutmaßlichen Millionenbetrug kommen konnte und warum er so lange unentdeckt blieb. Wie berichtet hatte ein leitender Angestellter des Michendorfer Hausverwalters im Zeitraum von 2009 bis 2016 Gelder von Mietern veruntreut. Die SRS hatte bis zum Sommer 2016 mehr als 80 kommunale und private Wohnungen verwaltet. Der Gemeinde Michendorf war durch den Vorfall ein Schaden von etwa 1,5 Millionen Euro entstanden.

Auch Volker-Gerd Westphal ist Mitglied der Arbeitsgruppe. Weil er jedoch im Oktober verhindert war, hatte ihn Fraktionsmitglied Peter Pilling in der Sitzung am 10. Oktober vertreten sollen. Pilling, früherer Hausmeister der SRS und zudem ehemaliger Finanzausschussleiter, war jedoch zuvor bereits in der Arbeitsgruppe als Zeuge gehört worden. Bauamtsleiter Christopher Gerhardt hatte ihn daher gebeten, die Sitzung zu verlassen, als es um den Zwischenbericht zur Untersuchung der Vorgänge ging. Auch soll sich Pilling selbst für befangen erklärt haben.

Volker-Gerd Westphal wertete den Ausschluss dennoch als politisch motivierten Affront. Es habe keine Veranlassung gegeben, von einer Befangenheit Pillings auszugehen, sagte er und sah in dem Vorgang einen Verstoß gegen die Brandenburger Kommunalverfassung. Zwei Tage nach der Sitzung erhob er bei der Unteren Kommunalaufsicht öffentlich Beschwerde.

Nach Auffassung der Behörde seien jedoch nur Ausschüsse und Beiräte an die Regeln und Formalien der Kommunalverfassung gebunden. Da dies für eine Arbeitsgruppe nicht gelte, sei die Kommunalaufsicht nicht zuständig. Eine Rechtsauffassung, die den SPD-Gemeindevertreter Westphal nicht überzeugt. „Kommunalrechtlich bewegen wir uns somit im rechtsfreien Raum! Eine interessante Theorie, wenn man bedenkt, dass in der Arbeitsgruppe mit vertraulichen und teilweise personenbezogenen Daten hantiert wird.“ Da die Kommunalverfassung nicht gelte, gelte folglich auch Paragraf 21 zur Verschwiegenheitspflicht nicht. „Es gibt keinen Grund mehr, irgendetwas von den vertraulichen Erkenntnissen und Informationen, die in der ’privaten’ Arbeitsgruppe gewonnen wurden, nicht zu veröffentlichen.“

Westphal kündigte an, sich nunmehr mit den Fraktionskollegen darüber zu beraten, inwieweit schnellstmöglich volle Transparenz über alle Erkenntnisse der Arbeitsgruppe einschließlich aller bisher vorgelegten Dokumente hergestellt werden soll.

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