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Kleinmachnow will Satzung ändern: Zweitwohnung soll nicht mehr extra kosten

Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Schul- und Ausbildungszwecken in Kleinmachnow wohnen, sollen künftig keine Zweitwohnsteuer mehr bezahlen müssen.

Kleinmachnow – Personen, die aus beruflichen Gründen, zu Schul- und Ausbildungszwecken in Kleinmachnow wohnen, sollen künftig keine Zweitwohnsteuer mehr bezahlen müssen. Das gilt auch für Menschen, die eine Wohnung in Kleinmachnow besitzen, aber in einem Pflegeheim oder anderen Betreuungseinrichtungen wohnen oder umgekehrt. Schüler, Studenten, Wehrpflichtige und Zivildienstleistende können zudem auf schriftlichen Antrag von der Steuer befreit werden, erklärt Gemeindesprecherin Martina Bellack.

Die bisherige Satzung enthält keine Befreiungen, heißt es aus dem Rathaus. Daher sei sie nicht gerichtsfest. Die Gemeinde will das Papier nun neu fassen und bestimmte Personenkreise von der Steuerpflicht befreien. Dabei hat sie sich an den Satzungen der Gemeinde Beetzsee (Landkreis Potsdam-Mittelmark) und der Stadt Zehdenick (Landkreis Oberhavel) orientiert.

Wer neben seiner Hauptwohnung eine Zweitwohnung in Kleinmachnow hält oder neu bezieht, muss dies innerhalb von zwei Wochen der Gemeinde melden. Die Größe spielt dabei anders als bisher keine Rolle mehr. „Die Begrenzung der Steuerpflicht ab 23 Quadratmetern Wohnfläche entfällt“, erklärt Martina Bellack.

Auch der Zeitraum der Besteuerung soll verändert werden. War es bisher so, dass die Steuer mit dem Ersten des folgenden Quartals erhoben wurde und dementsprechend auch erst zum folgenden Quartal endete, soll sie nun bereits am Ersten des Folgemonats fällig werden. Die vorangegangene Regelung hatte zu Unmut bei den Steuerpflichtigen geführt und werde deshalb geändert, sagt die Gemeindesprecherin.

Als Zweitwohnung gilt jeder Wohnraum, in dem sich zumindest zeitweise wohnen lässt. Dazu gehört eine gewisse Mindestausstattung mit Kochgelegenheit, Wasser und Toilette. Die zu zahlende Steuer richtet sich nach der Nettokaltmiete, berechnet auf ein Jahr. Davon werden zehn Prozent von der Gemeinde für die Zweitwohnung eingezogen.

Derzeit sind nach Angaben der Kleinmachnower Gemeindeverwaltung 692 Einwohner mit Nebenwohnung im Ort gemeldet. Davon seien 46 Einwohner steuerpflichtig. Durch die Erhebung der Zweitwohnsteuer nimmt Kleinmachnow derzeit jährlich 33 100 Euro ein.

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