zum Hauptinhalt
Juristisches Erfolgsmodell. Klagen gegen den BER haben der Flughafen und die Behörden bisher gewonnen, wenn auch manchmal mit Auflagen. Das Bauen funktioniert dagegen nicht so gut. Nach wie vor ist unsicher, ob der Betrieb wie vorgesehen in der zweiten Jahreshälfte 2017 aufgenommen werden kann.

© dpa/Hirschberger

Klagen gegen den neuen Flughafen: BER behält Betriebsgenehmigung

Das Oberverwaltungsgericht hat eine Lärmschutz-Klage einer Anwohnerin aus Kleinmachnow abgewiesen. Dort sieht man trotzdem noch Chancen, den Lärmschutz auf juristischem Weg zu verbessern.

Kleinmachnow - Und noch eine BER-Klage: Der Versuch, die längst erteilte Betriebsgenehmigung für den Flughafen gerichtlich zu kippen, ist am gestrigen Mittwoch gescheitert. Geklagt hatte eine Frau aus Kleinmachnow, die örtliche Bürgerinitiative gegen Flugrouten hinter sich. Die Klägerin wollte die Betriebsgenehmigung, die bereits im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren erteilt worden war, zurücknehmen lassen. Begründung: Der Schutz vor Fluglärm in Kleinmachnow sei nicht ausreichend berücksichtigt worden. Außerdem habe es keine ergänzende Umweltverträglichkeitsprüfung gegeben.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg folgte dieser Argumentation nicht. Die aktuelle Klage sei ein Versuch, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu revidieren, das schon 2012 entschieden hatte, dass das Planfeststellungsverfahren für den Ausbau Schönefelds zum BER nicht neu aufgerollt werden müsse. Auch diese Klage war auf Kleinmachnower Fluglärmgegner und die Gemeinde zurückgegangen.

Gericht: Kläger hätten schon gegen Planfestellung klagen müssen

Die Kläger hatten damals ihre Forderung mit den nachträglich geänderten Flugrouten begründet. Im Planfeststellungsverfahren sei nicht klar gewesen, dass Kleinmachnower vom Fluglärm betroffen sein würden. Deshalb müsse das Verfahren neu aufgerollt werden. Das Bundesverwaltungsgericht vertrat dagegen – wie gestern das OVG – die Ansicht, dass potenziell Betroffene schon gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können und wies die Klagen ab.

Der Lärmschutz und die Umweltverträglichkeitsprüfung seien im Planfeststellungsverfahren behandelt worden, hatte in der gestrigen Verhandlung der Anwalt der beklagten Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde, Klaus-Peter Dolde, argumentiert. In der Betriebsgenehmigung seien die Vorgaben aus dem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss komplett übernommen worden. Dem folgte auch das Gericht.

Der Planfeststellungsbeschluss enthalte bereits abschließende Regelungen für den Flugbetrieb und das Lärmschutzkonzept, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Buchheister. In der Betriebsgenehmigung würden keine darüber hinausgehenen Regelungen getroffen, von denen die Klägerin betroffen sein könnte, heißt es in der Begründung. Eine Rechtsverletzung der Klägerin scheide daher aus. Somit sei die Frau nicht klagebefugt.

Fluglärm-Initiative: Im Planfestellungsbeschluss standen noch andere Flugrouten

Da die Klägerin, die Frau des stellvertretenden Vorsitzenden der Initiative „Kleinmachnow gegen Flugrouten“, Michael Lippoldt, zudem durch die Betriebsgenehmigung nicht in eigenen Rechten betroffen sei, sei sie auch nicht befugt, eine ergänzende Umweltverträglichkeitsprüfung zu fordern, so Buchheister.

Der Anwalt der Klägerin, Phillip Heinz, setzt nun auf das Bundesverfassungsgericht. Dort läuft eine Verfassungsklage gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012. Das Verfahren vor dem OVG sei aber wichtig gewesen, weil die Richter in Karlsruhe erst entscheiden würden, wenn alle Klagewege ausgeschöpft worden seien, sagte Heinz. Und dazu habe auch das Verfahren gegen die Betriebsgenehmigung gehört.

Unterstützt wurde er gestern vom Kleinmachnower SPD-Politiker Matthias Schubert, selbst langjähriger Fluglärmaktivist und außerdem Richter am Berliner Verwaltungsgericht. Schubert erinnerte daran, dass im Planfeststellungsbeschluss für den neuen Flughafen andere Flugrouten verzeichnet sind als die, die nach der Inbetriebnahme geflogen werden sollen. Dass die Routen abknicken und der Bereich Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf massiv vom Fluglärm des neuen BER betroffen sein wird, sei jahrelang erfolgreich vertuscht worden, es wurde erst sechs Jahre nach dem Planfeststellungsbeschluss bekannt.

"Beispielloses staatliches Täuschungsmanöver"

Die Kleinmachnower hätten damit nie die Chance gehabt, sich in das Planfeststellungsverfahren einzubringen, so Schubert. In der Betriebsgenehmigung seien die unberücksichtigten Lärmschutzbelange ebenfalls nicht erfasst und abgewogen worden. Schutzziele und Schutzauflagen für die betroffenen Anrainer fehlten und in der Nacht von 22 bis 6 Uhr seien sogar „die ganz großen Lärmschleudern“, die so genannten Kapitel-3-Maschinen, zugelassen, die wie Nachtflüge überhaupt an einem Innenstadtflughafen wie Schönefeld nichts zu suchen hätten.

Der BER sei, so Schubert gegenüber den PNN, „das Produkt eines in seinem Umfang in der bundesdeutschen Planungsgeschichte beispiellosen staatlichen Täuschungsmanövers“. Niemand dürfe zum Objekt staatlicher Verfahren gemacht werden, doch genau das sei beim BER geschehen. Es sei kein Wunder, dass sich die millionenfach nachteilig betroffene Bevölkerung im Umfeld des BER gegen das Flughafenmonster zur Wehr setze und dabei alle Rechtswege nutzte. Schubert betonte, dass es der Kleinmachnower Bürgerinitiative nicht um eine neue Standortentscheidung gehe, sondern darum, Unrecht wiedergutzumachen, zum Beispiel durch ein umfassendes Nachtflugverbot.

Beim Bundesverfassungsgericht liegen auch noch zwei Verfassungsbeschwerden zum Verfahren um die Müggelseerouten. Auch sie waren im Planfeststellungsverfahren nicht ausgewiesen, vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig aber im Dezember 2014 bestätigt worden.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false