zum Hauptinhalt

Kindesmissbrauch in Reckahn: Mildere Strafe steht in Aussicht

Zu viereinhalb Jahren Haft hatte das Potsdamer Landgericht einen Reitlehrer aus Reckahn verurteilt. Der Vorwurf: Jahrelanger Kindesmissbrauch. Jetzt hat Frank E. Revision eingelegt.

Potsdam / Kloster Lehnin - Nach dem jahrelangen Missbrauch von Kindern kann Frank E., Betreiber eines Reiterhofs in Reckahn, mit einem milderen Urteil des Landgerichtes rechnen. Der 57-Jährige war vor einem Jahr wegen Kindesmissbrauchs und Missbrauchs Schutzbefohlener zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden – und hat erfolgreich Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Die Staatsanwaltschaft hat in der zweiten Verhandlungsrunde im Landgericht am Dienstag nun vier Jahre Haft für Frank E. gefordert, die Verteidigung zwei Jahre und zehn Monate und die Beendigung der U-Haft. Das Urteil soll am morgigen Donnerstag verkündet werden.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Der Bundesgerichtshof hatte moniert, dass drei der zwölf Fälle, von denen insgesamt fünf Jungs betroffen waren, verjährt waren, weil die Opfer zum Tatzeitpunkt schon als Heranwachsende galten. Ab einem Alter von 14 Jahren gelten in Missbrauchsfällen kürzere Verjährungsfristen als für Kinder. Die Altersgrenze ist auch für das Strafmaß relevant. Deshalb wurde dem Landgericht vom Bundesgerichtshof aufgegeben, zu ermitteln, ob Frank E. in den anderen Fällen bewusst gewesen war, dass er unter 14-Jährige missbraucht hat.

Für eines seiner Opfer hat Frank E. das eingeräumt. Er hatte ihm zum zwölften Geburtstag eine Mail geschrieben. Die Vernehmungen und Beweise legten nahe, dass ihm das Alter auch von den weiteren drei Opfern bekannt war, um die es jetzt noch geht. So schilderte der inzwischen 25-jährige Michael K.*, wie er Frank E. zu Kutschturnieren begleitet hatte. Er wäre gern als Beifahrer dabei gewesen, habe aber nur als Helfer tätig werden dürfen. „Als Beifahrer darf man bei Turnieren erst ab 14 mitfahren.“ Michael K. ist Opfer von zwei der bei Gericht verhandelten Missbrauchsfälle. Er legte nahe, dass es deutlich mehr gewesen seien. Er leide bis heute massiv unter den damaligen Vorfällen, auch gesundheitlich. Nach der Vernehmung brach Michael K. in Tränen aus.

Missbrauchsopfer Björn F*., heute 23, schilderte, wie er E., der auch einen Blumenhandel unterhielt, auf einem Markt in Berlin mit anderen Jungs geholfen habe. „Wir haben uns am Marktstand auch über die Schule unterhalten.“ Er sei sich sicher, dass F., der sich nach anderen Aussagen sehr gut Geburtstage merken konnte, auch sein Alter kannte, sagte Björn F.

Ein Nebenklagevertreter kritisierte, dass in der ersten Instanz ein psychiatrisches Gutachten versäumt wurde. „Das kann leider nicht bereinigt werden.“ Der Anwalt wollte zudem Missbrauchsfälle aus der Zeit belegen, als Frank E. als Judotrainer Ende der 70er-Jahre beim SG Dynamo Brandenburg aktiv war. Auch den Stiefsohn wollte er vernehmen lassen. „Es handelt sich bei Frank E. um einen Pädophilen, der seit 35 Jahren Kinder missbraucht. Der Mann gehört weggesperrt, bis er geheilt ist“, so der Anwalt. Beide Beweisanträge wurde vom Vorsitzenden Richter abgelehnt. Die Vernehmungen seien – gemessen an den Auflagen aus Karlsruhe – nicht mehr erforderlich. (*Name geändert)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false