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Amtsgericht Potsdam an der Hegelallee

© Hajo von Cölln

Kein Grund für negative Sozialprognose: Bewährungsstrafe nach sexuellem Missbrauch

Ein 75-Jähriger aus Werder (Havel) gestand vor Gericht, dass er in vier Fällen Kinder sexuell belästigt hat. Dafür bekam er eine Bewährungsstrafe und eine spezielle Auflage des Gerichts.

Von Sarah Stoffers

Potsdam/ Caputh - Das Amtsgericht Potsdam hat am Mittwoch einen 75-jährigen Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen zu einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt zu vier Jahren Bewährung, verurteilt. Der Mann hatte in der Zeit vom 7. April bis zum 1. Mai 2019 insgesamt vier Mal an unterschiedlichen Orten, unter anderem in Caputh, vor mehreren Jungen unter 14 Jahren in der Öffentlichkeit onaniert. Der 75-Jährige aus Werder (Havel) gestand am Mittwoch seine Taten. Als Auflage des Gerichts muss er nun eine Therapie machen und regelmäßig Medikamente zur Unterdrückung seiner sexuellen Triebe einnehmen.

Mehrfach aktenkundig geworden

Der Verurteilte ist wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern bereits mehrfach vorbestraft: Im Jahr 2009 wurde er zu einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. 2004 lag das Strafmaß bei einem Jahr und zehn Monaten, ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Zuvor war er in Zossen zu zehn Monaten ausgesetzt zur Bewährung verurteilt worden und 1999 hatte er eine Geldstrafe erhalten. Dabei waren die verurteilten Taten den aktuell in Potsdam verhandelten ähnlich.

Bei den vier Vorfällen im vergangenen Jahr fuhr er jedes Mal mit seiner blauen Schwalbe zu Gewässern in Brandenburg an der Havel, Caputh, Kloster Lehnin und Trebbin, wo er Kinder und Jugendliche, die beim Angeln oder Schwimmen waren, ansprach. Dabei lenkte er irgendwann das Gespräch auf sexuelle Inhalte. Später entblößte sich der Mann.

Selbstständig um therapeutische Hilfe gebeten

Der Angeklagte gab vor Gericht an, dass er nicht wusste, dass es sich bei den Geschädigten um Kinder unter 14 Jahren gehandelt habe. Nachdem er von der Polizei wegen der Taten vorgeladen wurde, hatte der Verurteilte selbstständig um therapeutische Hilfe gebeten und war an die Therapeutische Fachambulanz in Potsdam verwiesen worden, wo er wieder in Kontakt mit seiner früheren Bewährungshelferin gekommen war.

Der Mann war wegen seiner sexuellen Störung bereits viele Jahre in Behandlung und soll rund elf Jahre lang bis zum vergangenen Jahr nicht wieder auffällig geworden sein. Das betonte der Anwalt des Werderaners.

Seine Bewährungshelferin, die bereits in den Jahren zuvor ihm zur Seite gestellt wurde und sich seit einigen Monaten wieder um ihn kümmert, erklärte, dass durch eine akute Ausnahmesituation seine in Therapien erlernten Fähigkeiten und Verhaltensweisen blockiert worden seien, wodurch es zu dem Rückfall kam. So war zu der Zeit, als er die Taten beging, einer seiner wenigen Freunde verstorben. Außerdem hatte er die Kündigung für seine Wohnung erhalten. Der Verurteilte sei in den Jahren bereits mehrfach begutachtet worden und habe einen sehr hohen Leidensdruck unter seiner sexuellen Störung, erklärte seine Bewährungshelferin.

Richterin rechnet nicht mit Rückfall

Er habe sich in der Vergangenheit und auch aktuell immer auf alle Behandlungen und Hilfsmaßnahmen eingelassen, in der Hoffnung seine sexuellen Bedürfnisse würden sich legen. Er sei nun medikamentös gut eingestellt und sei bereit, sich noch einmal einer Verhaltenstherapie zu unterziehen. Zudem sei jetzt die extreme Situation, in der er sich zuvor befand, ein wenig entspannt, so dass er wieder erlerntes Verhalten abrufen könne.

Die Vorsitzende Richterin des Schöffengerichts erklärte in ihren Ausführungen zum Urteil, sie sehe keinen Grund für eine negative Sozialprognose beim Angeklagten. Sie begründete es mit den Einlassungen des Angeklagten vor Gericht sowie aufgrund seiner Eigeninitiative eine neue Therapie zu bekommen und der Einnahme der Medikamente.

Es sei nicht damit zu rechnen, dass der Angeklagte in der nächsten Zeit wieder straffällig werde, auch wegen der Maßnahmen die mit Hilfe der Bewährungshelferin ergriffen wurden.

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