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Kahlschlag im Wildpark-West: Bürgerinitiative wirft Gemeinde Schwielowsee Trickserei vor

Schwere Vorwürfe: Die Gemeinde Schwielowsee soll Mitsprachemöglichkeit bei den Baumfällungen gehabt haben, behauptet die Bürgerinitiative „Waldsiedlung Wildpark-West“.

Von Sarah Stoffers

Wildpark-West - Wieder einmal sorgen Baumfällungen in der Waldsiedlung Wildpark-West in der Gemeinde Schwielowsee für Ärger. Die Gemeinde war doch mehr in die Bauantragsverfahren der beiden Grundstücke in der Schweizer Straße involviert, als sie bislang zugegeben hat – das zumindest behauptet die Bürgerinitiative „Waldsiedlung Wildpark-West“ in einer aktuellen Pressemitteilung. Wie berichtet wurden Ende Januar insgesamt 91 Bäume auf den zwei Baugrundstücken gefällt. Darunter auch bis zu 100 Jahre alte Kiefern und Eichen.

Bürgerinitiative wirft Bürgermeisterin Untätigkeit vor

Da es sich bei den Flächen um Wald gehandelt habe und der zuständige Landesbetrieb Forst den Rodungen zugestimmt hatte, seien der Gemeinde die Hände gebunden gewesen – hieß es damals aus dem Schwielowseer Rathaus. Die Bürgerinitiative hatte nach den Fällungen Akteneinsicht gefordert. Aus den Baugenehmigungen, die bis ins Jahr 2016 zurückreichen, gehe hervor, dass die Gemeinde vom für den Bauantrag zuständigen Bauamt in Teltow zu jedem der Grundstücke um eine schriftliche Stellungnahme aufgefordert wurde, heißt es in der Pressemitteilung. Darin habe die Gemeinde von der Einhaltung ihrer Baumschutzsatzung abgesehen, da es sich bei den betreffenden Flächen um Wald handele und damit das Waldgesetz gelte. Die Bürgerinitiative wirft Bürgermeisterin Kerstin Hoppe (CDU) und der Gemeindeverwaltung vor, die Baumfällungen untätig hingenommen zu haben. „Die Gemeinde hätte auf ein Mitspracherecht bestehen können“, sagt Carsten Secura von der BI. „Wenn die Gemeinde nur den Versuch unternommen hätte, mit der Forstbehörde einen Kompromiss zu finden, hätten vielleicht nicht alle Bäume gefällt werden müssen.“ Sogar die für den Bauantrag zuständige Behörde und die Untere Naturschutzbehörde hätten auf die geltende Baumschutzsatzung verwiesen – das sei aus den Unterlagen zu entnehmen, sagte Secura. In ihrem Schreiben wirft die BI der Gemeinde vor, ihre eigene Baumschutzsatzung mit Tricksereien auszuhebeln.

Bürgermeisterin widerspricht Trickserei-Vorwurf

Bürgermeisterin Hoppe weist den Vorwurf der Aushebelung der Baumschutzsatzung mittels „Trickserei“ von sich. Vielmehr sei bei der Erteilung der Baugenehmigungen geltendes Recht beachtet worden, betont Hoppe in einer schriftlichen Mitteilung gegenüber den PNN. Nach Einschätzung der Gemeinde sowie der zuständigen Forstbehörde habe es sich bei den Flächen um Wald gehandelt, womit die Baumschutzsatzung nicht gelte. Hoppe erklärte, dass die Gemeinde tatsächlich in jedem Baugenehmigungsverfahren, so auch diesem, fachbehördlich als auch planungsrechtlich beteiligt sei. Jedoch habe dies im vorliegenden Fall nichts mit der Anwendung der Baumschutzsatzung der Gemeinde zu tun.

Die Gemeinde Schwielowsee nehme den Baum-, Natur- und Artenschutz ernst und wolle den Waldcharakter von Wildpark-West erhalten, betonte Hoppe.

Die Bürgerinitiative will die Akten des Baugenehmigungsverfahrens in der Sitzung des Infrastrukturentwicklungsausschusses am 19. März öffentlich machen. Zudem hat die BI die Gemeinde wegen unterlassender Anwendung der kommunalen Satzung beim Umweltministerium angezeigt.

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