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Hundedame Lulu wird wieder Bonnie von Beelitz: Ein Dackel, zwei Leben

Schwielowsee - Aus Lulu wird wieder Bonnie von Beelitz. Die Rauhaardackeldame, die im Jahr 2012 dem Fercher Ehepaar Kühl entwischt ist und von ihren Findern mit nach München genommen wurde, muss wieder zurück.

Schwielowsee - Aus Lulu wird wieder Bonnie von Beelitz. Die Rauhaardackeldame, die im Jahr 2012 dem Fercher Ehepaar Kühl entwischt ist und von ihren Findern mit nach München genommen wurde, muss wieder zurück. Die Fercher müssen im Gegenzug gut 3 200 Euro zahlen, das Urteil wurde gestern am Potsdamer Landgericht verlesen.

Wie berichtet war die Hündin ihrem Herrchen am Spargelhof ausgebüchst. Die Urlauber Anna K. und ihr Freund, die zu Besuch bei den Eltern im nahen Glindow waren, nahmen den Hund mit zu sich nach München. Erst zwei Jahre später fanden sie seine Herkunft heraus. Es kam zum erbitterten Streit um das Tier.

Jetzt, viereinhalb Jahre später, muss nach der Entscheidung des Landgerichtes aus dem bayerischen Teckel wieder ein preußischer Dackel werden. Die Münchner bekommen 3271,16 Euro Entschädigung für all das Hundefutter, das sie ihrem Liebling serviert haben, für den Tierarzt und für andere Kosten. Aber sie müssen das Tier auf jeden Fall zurückgeben. „Sonst kommt ein Gerichtsvollzieher und holt den Hund ab“, erläutert Justizsprecherin Sabine Dießelhorst.

Die Bayern sind tieftraurig: „Lulu wird nach viereinhalb Jahren aus ihrer Familie gerissen und in eine für sie sicherlich verängstigende Situation gegeben“, heißt es in einer Erklärung am Tag des Urteils. „Ob dies dem Wohl des Tieres dient, kann mehr als bezweifelt werden“, prangern sie an. Neben den beiden Menschen lebt ein weiterer Dackel im Haushalt in München, beide Tiere hätten sich aneinander gewöhnt.

Dem Gericht wäre im Sinne des Hunde-Wohles eine einvernehmliche Lösung lieber gewesen, sagt Dießelhorst. Es hatte den Vorschlag gemacht, dass die Müncher den Dackel abkaufen. Doch weder alte noch neue Besitzer hatten auf das Tier verzichten wollen. Und vor dem Gesetz ist ein Tier nichts anderes als eine Sache. Für Fundsachen gibt es im Bürgerlichen Gesetzbuch klare Regelungen. „Der Eigentümer kann von dem Besitzer die Herausgabe der Sache verlangen“, heißt es in Paragraf 985 BGB. Und der rechtmäßige Eigentümer ist nach gültiger Rechtslage eben der Jäger aus Ferch. Seine Frau Jutta hatte ihm den Rauhaardackel zum 70. Geburtstag geschenkt, es sollte ihr letzter Jagdhund sein. Dieses Eigentum habe der Mann aus Brandenburg nie aufgegeben, erklärt die Richterin Christel Schulz bei der Urteilsverkündung.

Nach den Feststellungen des Gerichts haben Anna K. und ihr Freund nach dem Auffinden des Dackels vor viereinhalb Jahren einen entscheidenden Fehler gemacht: Die Bayern hätten das Ordnungsamt nicht eingeschaltet und somit unrechtmäßig gehandelt. Das Urteil ist unanfechtbar.

Lulus alte Identität als Bonnie von Beelitz war bekannt geworden, nachdem die Münchner einen zweiten Teckel hatten anschaffen wollen und beim Züchter neue Papiere beantragten. Der konnte über einen implantierten Chip den Züchter von Bonnie in einer Liste des Deutschen Teckelklubs ausfindig machen, auf die nur Züchter Zugriff haben. Die Bayern beteuerten in der Mitteilung, sie hätten schon vorher auf verschiedensten Wegen wie Internetsuchportalen nach den Ur-Besitzern gesucht – ohne Ergebnis. Der Ausreißer habe weder Halsband noch Marke gehabt.

Eine Polizeistreife habe damals den nahe der Autobahn herumlaufenden Dackel nicht an sich nehmen wollen. Deswegen habe man das Tier mit nach München genommen. Warum das Paar das Ordnungsamt nicht kontaktiert hat, blieb gestern offen. Christof Bock (mit eb)

Christof Bock (mit eb)

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