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HINTERGRUND: Worum es im Volksbegehren geht

Der im Volksbegehren geforderte Gesetzentwurf schreibt im Landesentwicklungsplan von Brandenburg und Berlin die Begrenzung des BER auf zwei Start- und Landebahnen und maximal 360 000 Flugbewegungen im Jahr vor. Das entspricht der aktuellen Höchstkapazität des BER und etwa dem Betrieb am Flughafen München-Erding.

Der im Volksbegehren geforderte Gesetzentwurf schreibt im Landesentwicklungsplan von Brandenburg und Berlin die Begrenzung des BER auf zwei Start- und Landebahnen und maximal 360 000 Flugbewegungen im Jahr vor. Das entspricht der aktuellen Höchstkapazität des BER und etwa dem Betrieb am Flughafen München-Erding. Sollte Berlin den Änderungen widersprechen, müsste Brandenburg aus den Verträgen aussteigen und allein entsprechende Regelungen treffen. Die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden hatte im Frühjahr 2014 in einem ersten Schritt eine Volksinitiative ins Leben gerufen, die 29 000 Unterstützer fand. Weil der Landtag die Gesetzesänderung bisher ablehnt, reichte die Initiative den Antrag auf ein Volksbegehren ein. Dafür werden 80 000 Unterschriften benötigt. Stimmberechtigt sind alle Brandenburger ab 16 Jahren. Die Abgabe der Stimme ist bis zum 18. Februar bei einer Behörde oder per Briefwahl möglich. Zum Volksentscheid kommt es, wenn das Volksbegehren erfolgreich war. Hier gilt das im Brandenburger Volksabstimmungsgesetz vorgegebene Quorum, wonach ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmen müssen. Der Verein „Teltow gegen Fluglärm“ lädt am Donnerstag, 19 Uhr, in den Stubenrauchsaal des Teltower Rathauses zu einer Informationsveranstaltung über die gesundheitlichen Risiken und Folgen eines Flughafens ein. Auch das aktuelle Volksbegehren soll dort Thema sein.sos

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