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„Deutschland war für uns Österreicher immer das Wunderland“, sagt Franz-Josef Kellner. Er ist wild entschlossen, seine Hausverlosung durchzuklagen.

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Haus-Verlosung: „Ich weiß, dass ich im Recht bin“

Der Österreicher Franz-Josef Kellner will seine Villa verlosen – und versteht nicht, warum er nicht darf

Michendorf / Potsdam - Eine weiße Villa in Wildenbruch für 59 Euro? Die Chancen, bei der Hausverlosung von Franz-Josef Kellner zu gewinnen, sind größer als bei jeder staatlichen Lotterie. 13 900 Lose sollen verkauft werden, dann wird bei einer Gala in Österreich der Gewinner gezogen. Dort sind Villen-Tombolas inzwischen weit verbreitet.

Kellner gehörte zu den ersten, die im Januar 2009 ihr Haus als Hauptgewinn ins Internet gestellt haben. Nach 15 Jahren als Autohändler in Potsdam war er mit seiner Frau in die Heimat zurückgekehrt, um sich zur Ruhe zu setzen. Einen neuen Besitzer hat die 170 Quadratmeter große Villa Kellner derweil noch nicht. Wegen der Intervention deutscher Behörden und Gerichte musste das Wildenbrucher Gewinnspiel immer wieder unterbrochen werden.

„Deutschland war für uns Österreicher immer das Wunderland, die heile Welt“, sagt Kellner. Er ist wild entschlossen, die Sache durchzuklagen: Seine Anwalts- und Gerichtskosten von 40 000 Euro will er zurück, und wenn er dafür ein Urteil vom Europäischen Gerichtshof braucht. Und seine Verlosungs-Teilnehmer will er auch nicht enttäuschen.

Derzeitiger Stand: Das brandenburgische Innenministerium hatte Franz-Josef Kellner die Verlosung seines zwölf Jahre alten, voll ausgestatteten Hauses im Juni 2010 untersagt. Das Potsdamer Verwaltungsgericht hatte einen Rechtsschutzantrag Kellners im Januar abgelehnt. Die Hausverlosung verstoße gegen das Verbot im Glücksspielstaatsvertrag, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, wie es in dem Beschluss heißt. Kellner hat beim Oberverwaltungsgericht widersprochen, er wartet seit über einem halben Jahr auf eine Reaktion. „Vielleicht wollen die das ja aussitzen.“

Er fragt sich vor allem, wie das Verwaltungsgericht dazu kommt, den Glückspielstaatsvertrag anzuwenden. Im September 2010 wurde er vom Europäischen Gerichtshofs gekippt. Das Glücksspielmonopol in Deutschland darf nicht durchgesetzt werden, bis es eine Regelung gibt, die nicht mehr gegen europäisches Recht verstößt, wie es in dem Urteil heißt.

Inhaltlicher Kern: Die deutsche Regelung schränkt die Dienstleistungsfreiheit in Europa ein. Das sei nur im Allgemeininteresse zu rechtfertigen – in diesem Fall, um die Spielsucht zu bekämpfen. Für den EuGH ist das angesichts umfangreicher Lotto-Kampagnen aber nicht erkennbar. Außerdem würden ausgerechnet Kasino- oder Automatenspiele nicht vom Staatsmonopol erfasst, obwohl sie das höchste Suchtpotenzial aufweisen.

Im EuGH-Urteil ging es unter anderem um einen Sportwettbüro aus Gibraltar, das seine Wetten in Deutschland im Internet anbieten wollte – und nun auch darf. Kellner hingegen legen neben brandenburgischen auch bayerische Instanzen immer neue Steine in den Weg. „Ich dachte, dass sich die Behörden und Gerichte an die Gesetze halten müssen“, sagt er. Derweil hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht sogar von einer „Gefahr für die öffentliche Ordnung“ gesprochen.

Der 69-Jährige kann sich nicht vorstellen, dass seine Tombola süchtig machen soll. Bestätigt fühlt er sich durch das „Wissenschaftliche Forum Glücksspiel“, ein interdisziplinäres Wissenschaftlerteam, das seit vier Jahren zum Thema forscht. Vor einem Jahr hatte es ein Werkzeug vorgestellt, mit dem sich das Gefährdungspotenzial von Glücksspielangeboten messen lässt: Schnell wiederkehrende Gewinnchancen und die Illusion, ein Spiel unter Kontrolle zu haben, steigern demnach die Suchtgefahr.

Kellner überlegt, was das mit seiner beschaulichen Tombola zu tun haben soll. „Man kennt doch genau die Chancen und muss bis zur Ziehung mehrere Monate warten.“ 1000 Lose seien verkauft, das Geld liege auf einem Treuhandkonto beim Notar. Außerdem gebe es rund 5000 Anmeldungen. Der Niederösterreicher würde die Sache gern zum Abschluss bringen. „Ich weiß, dass ich im Recht bin.“

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