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Hafenprojekt in Teltow: Beschwerde unbegründet

Bei der strittigen Auftragsvergabe für den Teltower Hafen handelte Landrat Wolfgang Blasig ordnungsgemäß. Außerdem konnten 1,4 Millionen Euro beim Hafenneubau mittlerweile eingespart werden. Ruhe wird aber trotzdem erst einmal nicht einkehren.

Teltow – Kein Grund zur Beanstandung: Das Brandenburger Innenministerium hat die von dem Teltower Stadtverordneten Andreas Wolf (BfB) in die Wege geleitete Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Landrat Wolfgang Blasig (SPD) zu den Akten gelegt. Der Vorwurf, der Landrat habe einen Vergabeverstoß der Stadt Teltow nur unzureichend bewertet, habe sich aus Sicht des Ministeriums nicht bestätigt, erklärte eine Sprecherin des Ministeriums den PNN.

Stadt Teltow hat inzwischen reagiert

Wolf hatte kritisiert, dass die Stadt Teltow bei ihrem derzeit größten Bauprojekt, der Marina am Teltowkanal, im Sommer den Auftrag für die Gesamtprojektsteuerung an das in Frankfurt (Oder) ansässige Planungsbüro DAS ohne ordnungsgemäße vorherige Ausschreibung vergeben hatte. Zuvor war der Vorschlag, die Projektsteuerung für den Hafen in eine Hand zu legen, den Stadtverordneten von just diesem Planungsbüro unterbreitet worden, zugleich hatte die DAS auf Grundlage einer im Auftrag der Stadt erstellten Finanzanalyse den Weiterbau der Marina empfohlen (die PNN berichteten). Wolf schaltete die Kommunalaufsicht des Landkreises ein. Weil diese aber nicht einschritt, wandte er sich an das Innenministerium als übergeordnete Behörde. Nach Ministeriumsangaben seien eine Stellungnahme des Landrates sowie zwei beigefügte anwaltliche Schreiben zum Sachverhalt geprüft worden.

Inzwischen hat die Stadt Teltow reagiert. In ihrer letzten Sitzung vor der Weihnachtspause änderten die Stadtverordneten den zuvor gefassten Beschluss zur Auftragsvergabe an die DAS, Leistungen wurden neu ausgeschrieben. In der Januarsitzung soll laut Stadtsprecherin Andrea Neumann nunmehr die neue Auftragsvergabe für die Projektsteuerung erfolgen. Der Stadtverordnete Andreas Wolf zeigte sich zufrieden mit der Entwicklung. „Ich hoffe, dass mit den Änderungen nun zum Wohle der Stadt in Hinblick auf Kostentransparenz, Objektivität und Wirtschaftlichkeit gehandelt wird“, erklärte er.

1,4 Millionen Euro konnten eingespart werden

Auch Stadtsprecherin Andrea Neumann blickt nach vorn. Als gute Nachricht dürfe gewertet werden, dass in den letzten vier Monaten 1,4 Millionen Euro bei dem immer kostspieliger gewordenen Projekt eingespart werden konnten, sagte sie. Etwa durch die Verkleinerung der Sitzterrassen am Hafenbecken. Dadurch würden weniger Rüttelstopfsäulen zur Sicherung des Erdreichs benötigt. Auch ein Investor für das dreigeschossige Hafen- und Restaurantgebäude wird zur Minimierung der städtischen Investition noch gesucht. Wie berichtet waren die Kosten erheblich aus dem Ruder gelaufen und hatten sich inzwischen verdreifacht. Inzwischen wird von Gesamtkosten in Höhe von 14 Millionen Euro ausgegangen.

Ruhe wird wohl noch nicht einkehren. Mit Spannung wird das Gutachten des Sachverständigen Rainer Enßlin erwartet, der den Auftrag hat, herauszufinden, wie es zu den Kostensteigerungen gekommen ist und wo gegebenenfalls Fehler gemacht worden sind. Dieses war für Jahresende angekündigt, Ergebnisse gibt es laut Stadtverwaltung aber noch nicht. „Nach Einschätzung von Herrn Enßlin wird das Gutachten erst Ende Januar 2017 vorliegen“, so Neumann.

Zwischenzeitlich war bekannt geworden, dass der Erbbaupachtvertrag zwischen der Stadt Teltow und der Klösters Baustoffwerke GmbH als Grundstückseigentümerin der benachbarten Fläche, auf der später neben dem Hafenbecken ein Bootslager entstehen soll, erst im Frühjahr des vergangenen Jahres geschlossen worden ist. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kosten bereits explodiert. Mit den Stadtverordneten sei über die sich durch den Vertrag auf zusätzlich rund 5,6 Millionen Euro summierende Investition aber nicht mehr gesprochen worden, moniert der Grünen-Politiker Christoph Radinger. Bekannt geworden war das erst, nachdem die Grünen eine öffentliche Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Teltow, Thomas Schmidt (SPD), gerichtet hatten. Der Beschluss über den Städtebaulichen Vertrag, zu dem als Anlage auch das Angebot zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages gehörte, stammt aus dem Jahr 2012. Vier Jahre später hätte sich der Bürgermeister bei den Stadtverordneten rückversichern müssen, sagte Christoph Radinger. Stattdessen sei der Pachtvertrag nicht mehr thematisiert worden, wurde dann aber zum weiteren Kostentreiber und schlug insbesondere im der Entscheidung zum Weiterbau der Marina vorgelagerten Variantenvergleich beim Ausstiegsszenario negativ zu Buche.

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