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Hafenbau: Kritik an Teltow wegen Gutachten

Teltow - Der Bund der Steuerzahler kritisiert Teltow im Umgang mit dem derzeit unter Verschluss gehaltenen Hafengutachten. Das Gutachten, auf das die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit mehrere Jahre warteten, erklärt, wie es zur Kostenexplosion am Teltower Hafen kommen konnte.

Von Eva Schmid

Teltow - Der Bund der Steuerzahler kritisiert Teltow im Umgang mit dem derzeit unter Verschluss gehaltenen Hafengutachten. Das Gutachten, auf das die Stadtverordneten und die Öffentlichkeit mehrere Jahre warteten, erklärt, wie es zur Kostenexplosion am Teltower Hafen kommen konnte. Aus Datenschutzgründen könne das Papier nicht öffentlich gemacht werden, heißt es von der Stadt.

Bei einem öffentlichen Projekt wie dem Teltower Hafen müssten alle Beteiligten damit rechnen, dass ihre Tätigkeit öffentlicher Kritik unterworfen sei, so Ludwig Zimmermann, Vorsitzender des brandenburgischen Steuerzahlerbundes. „Wenn die Stadt sich darauf beruft, sie dürfe das Gutachten nicht veröffentlichen, weil hiergegen gesetzliche Regelungen stehen, dann wird schlichtweg die politische Verantwortung der Stadtführung geleugnet“, sagte Zimmermann den PNN. Die Stadt hätte bei ihren Vertragspartnern vorher eine Einwilligung in eine Veröffentlichung einholen müssen, weil die Öffentlichkeit bei solchen Bauprojekten immer ein Interesse an Transparenz habe. Daten, wie Umsätze oder Einkünfte der Vertragspartner, hätten geschwärzt werden können.

Zimmermann kritisiert auch die Art und Weise, wie Teltow über das geheime Gutachten informierte. „Einen Rechtsanwalt als Verkünder einer unangenehmen Botschaft ins Rennen zu schicken zeugt angesichts des von der Stadtführung verursachten Desasters, mit der von Beginn der Bautätigkeit bekannten Bodenprobleme, von geringem politischen Mut.“

So hatte die Stadt Mitte Juni wie berichtet zu einer Pressekonferenz geladen, auf der das Gutachten vorgestellt werden sollte. Soweit kam es nicht: der Rechtsanwalt der Stadt erklärte mit Verweis auf den Datenschutz, dass das Dokument unter Verschluss bleibe – nur die Stadtverordneten hätten Einblick. Würden sie Informationen weitergeben, müssten sie mit hohen Strafen rechnen.

Rückendeckung indes bekommt Teltow aus der Abteilung der Datenschutzbeauftragten des Landes. „Im Ergebnis halten wir die Entscheidung der Stadtverwaltung, von einer Veröffentlichung des Gutachtens Abstand zu nehmen, für nachvollziehbar“, so Mitarbeiter Sven Müller. Da das Gutachten weitgehend personenbezogen sei, dürfe die Stadt die Daten nur dann veröffentlichen, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage gebe. „Eine solche ist aber nicht ohne weiteres erkennbar.“. Zudem hätten die Betroffenen nicht in eine Veröffentlichung eingewilligt. Wenn es darum gehe, konkrete Verantwortliche zu benennen, seien Schwärzungen in dem Fall keine Lösung, so Müller. 

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