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Der Teltowkanal am Tag der offenen Baustelle..

© Manfred Thomas

Hafen-Gutachten vor Gericht: Teltow verliert gegen Bremen

Teltow muss die gestiegenen Kosten für die Marina am Kanal doch allein tragen. Das Landgericht Bremen gab der Forderung nach Schadensersatz nicht statt.

Bremen/Teltow – Das Bremer Landgericht hat die Schadensersatzklage der Stadt Teltow gegen das Institut für Wasserbau der Hochschule Bremen und weiterer am Hafenbau beteiligter Firmen abgewiesen. Zu den Gründen äußerte sich das Gericht mit Rücksicht auf das Privatrecht der Prozessbeteiligten nicht.

Für den Potsdamer Rechtsanwalt Matthias Dombert, der die Stadt Teltow in der Sache vertritt, kam die am gestrigen Mittwoch getroffene Entscheidung wenig überraschend. Es sei immer eine offene Frage gewesen, wie das Gericht die Sache juristisch bewertet, erklärte der Anwalt. Welche Gründe zu dem Richterspruch führten, wusste aber auch er noch nicht. Er wolle zunächst das schriftliche Urteil abwarten und dann entscheiden, was er der Stadt empfiehlt, sagte er.

Auf Basis des Berichts Kosten kalkuliert

Teltow hatte das Institut für Wasserbau der Hochschule Bremen Ende 2012 mit einem geologischen Erkundungskonzept für das Hafenareal betraut, das dafür einen Subunternehmer beschäftigte. Auf Basis des Berichts erfolgte später die Kalkulation des Bodenmanagements. Im Laufe des Projekts stiegen die Kosten jedoch erheblich an. Wegen der tatsächlich vorgefundenen Altlasten musste der Boden tiefer ausgekoffert und ausgetauscht werden, als anfangs geplant. Teltow warf dem Institut und den mit den Erstgutachten beauftragten Firmen vor, die Bodenverhältnisse nicht richtig eingeschätzt zu haben.

Die Klage der Stadt fusste dabei auf Ergebnissen des Gutachtens, mit dem der Berliner Sachverständige Rainer Enßlin im Sommer 2016 von den Stadtverordneten beauftragt worden war, nachdem sich der Hafenbau von anfangs rund fünf Millionen Euro auf 15 Millionen Euro verteuert hatte. Allerdings hatte der Geologe stets betont, dass sein Bericht allein auf Gesprächen mit den Projektverantwortlichen der Stadt und dort vorgefundener Akten basiere. Die Betroffenen selbst kommen darin nicht zu Wort. Die Leiterin des beklagten Bremer Instituts, Bärbel Koppe, hatte die Vorwürfe als unbegründet zurückgewiesen.

Der Teltowkanal und das künftige Hafengelände am Tag der offenen Baustelle in Teltow.
Der Teltowkanal und das künftige Hafengelände am Tag der offenen Baustelle in Teltow.

© Manfred Thomas

Vor Baustart lagen umfassende Erkenntnisse vor

Nach PNN-Recherchen hatte die Stadt Teltow nach den Bodenbewertungen durch das Institut Ende 2013 noch weiterführende Untersuchungen beauftragt. Danach lagen unabhängig von den Erstgutachten vor dem Spatenstich im November 2014 umfassende Erkenntnisse zur Bodenbeschaffenheit vor, nur wurden sie von den Beteiligten offenbar unterschiedlich bewertet. So soll das mit dem Abfallentsorgungskonzept beauftragte Unternehmen eine Sanierungsvariante empfohlen haben, die bereits den später erfolgten Bodenaustausch vorsah. Laut Gutachten hätten sich die Projektverantwortlichen dementgegen aber zunächst für eine kostengünstigere Variante mit einer Teilversiegelung des Bodens entschieden, die dann jedoch scheiterte. 

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