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Potsdam-Mittelmark: Glindower Bahnpioniere

Für Feldbahn-Pläne an der Ziegelei gilt die „Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen der DDR“

Werder (Havel) - Pioniereisenbahnen dienen „einer zielgerichteten außerunterrichtlichen Tätigkeit der Mädchen und Jungen und sind zur Berufsvorbereitung und -orientierung für das sozialistische Verkehrswesen zu nutzen“. So heißt es in Paragraph 2, Absatz 5 der „Bau- und Betriebsordnung für Pioniereisenbahnen“. Die DDR-Verordnung regelte die technischen Anforderungen der Pioniereisenbahnen – ob in Dresden, Berlin oder Karl-Marx-Stadt. Und die „BOP“ ist heute noch in den Neuen Ländern für Schmalspurbahnen mit 600 Millimetern Spurweite gültig. Laut einer Anlage des Einigungsvertrages gilt sie als „partielles Bundesrecht“ fort, solange die Bundesländer nichts anderes entscheiden.

Die Mitglieder der Glindower Feldbahngruppe des „Fördervereins Historische Ziegelei“ haben sich in jüngster Zeit mit der Verordnung vertraut machen müssen. Sie stellt das letzte Hindernis für den Bau einer touristischen Feldbahn von der alten Ziegelei in die Glindower Alpen dar. Das Baurecht besteht bereits: Die Schienenrechte für die Lorenbahnen, die den Ton in die Ziegeleien transportierten, wurden nie aufgehoben. Jetzt muss noch die Bahnaufsicht eine Betriebserlaubnis erteilen, dann kann es mit der Neuverlegung von 800 Metern Schienensträngen losgehen, wie Peter Schwoch von der Feldbahngruppe sagt. Und da kommt die „BOP“ ins Spiel.

Schienen hat die Feldbahngruppe vor acht Jahren aus der Döberitzer Heide gesichert. Auf dem Truppenübungsplatz der Russen dienten sie für Panzer-Schießübungen, auf den Feldbahn-Schienen bewegten sich aus Blech zugeschnittene Ziele. Betonschwellen hat der Potsdamer Verkehrsbetrieb gespendet. Ein Statiker rechnet derzeit aus, ob beides zusammen passt. Auch was die Lokomotiven und den Umbau der Loren für Passagiere angeht, hat die Feldbahngruppe noch Pioniertaten zu leisten. Schwoch hofft, dass das Material den strengen Anforderungen des DDR-Rechtes von 1979 gerecht wird. „Da hat man ja vor allem auf die Verwendung von robusten Reichsbahnteilen Wert gelegt, um die Jung- und Thälmannpioniere an die Technik heranzuführen.“

Beim Eisenbahn-Bundesamt wird die DDR-Abkürzung „BOP“ ungezwungen in „Bau- und Betriebsordnung für Parkbahnen“ übersetzt – auch wenn alle wissen, dass die korrekte Bezeichnung anders lautet, sagt Christian Robst von der Landesbahnaufsicht. Er macht der Feldbahngruppe Hoffnung, dass die BOP „zielorientiert“ ausgelegt wird. „Wir kleben nicht an den Formulierungen, es werden ja auch keine Pioniereisenbahnen mehr gebaut.“ Gleislage und Statik müssten in Ordnung, die Sicherheit im Zug gewährleistet sein, betriebliche Regelungen funktionieren.

Die BOP sei in Brandenburg die letzte noch geltende Bahnverordnung aus DDR-Zeiten. Mit dem Bürokratieabbau gesetz wurde ein ähnliches, für Industriebahnen geltendes Gesetz gerade überarbeitet. Aber während – ob bei Bombardier oder im Stahlwerk Hennigsdorf – in Brandenburg über 100 Industriebahnen unterwegs sind, gibt es lediglich zwei touristische Feldbahnen: Die Ziegelparkbahn in Mildenberg und die Park bahn in Cottbus. „Der Aufwand, die BOP zu ändern, lohnt sich kaum. Wir haben andere Dinge zu tun, die wichtiger sind“, sagt Robst. Regelungen wie der Absatz 5 aus Paragraph 2 seien ohnedies gegenstandslos geworden. Auch der Absatz 5 des Paragraphen 45, wo es heißt: „Pioniereisenbahner können Kinder und Jugendliche des 4. bis 12. Schuljahres und Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahr werden. Sie müssen tauglich, ausgebildet, geprüft und für ihre Tätigkeit eingewiesen sein.“ Henry Klix

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