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Der 64-Jährige wollte sich selbst umbringen und fuhr gegen eine Hauswand im Industriegebiet in Plötzin.

© Julian Stähle

Gewalttat in Glindow: Staatsanwaltschaft schließt Femizid nicht aus

Ein 64-Jähriger soll seine Noch-Ehefrau tödlich verletzt haben, gegen ihn wurde nun Haftbefehl wegen Totschlags erlassen.

Von Eva Schmid

Glindow/Potsdam - Nach der grausamen Gewalttat am Montagabend im Glindower Gemeindeteil Elisabethhöhe, bei der ein 64-jähriger Mann seine 40-jährige Noch-Ehefrau tödlich verletzt haben soll, hat das Amtsgericht Haftbefehl gegen den Mann erlassen. Es soll sich um einen mutmaßlichen Totschlag handeln. Der Täter soll nach Polizeiangaben die Frau angegriffen und versucht haben, sie zu ertränken. Die Ermittler gehen bisher von einer Beziehungstat aus.

Staatsanwaltschaft rechnet mit mehrwöchigen Ermittlungen

Der Tatverdächtige liegt derzeit noch immer schwerverletzt im Krankenhaus. Nach der Tat soll er wie berichtet versucht haben, sich das Leben zu nehmen, er fuhr frontal gegen eine Hauswand. Am Mittwoch war er laut dem Leitenden Potsdamer Oberstaatsanwalt Wilfried Lehmann noch nicht vernehmungsfähig. Ob er sich in den nächsten Tagen äußern werde, sei offen. Er habe das Recht, zunächst keine Aussagen zu machen und sich einen Verteidiger zu nehmen. Lehmann rechnet mit mehrwöchigen Ermittlungen: „Die kriminalistische Arbeit geht jetzt erst los.“ Alle Tatortspuren vom Tatort müssten ausgewertet, Zeugenaussagen überprüft werden.

Leitender Oberstaatsanwalt in Potsdam, Wilfried Lehmann
Leitender Oberstaatsanwalt in Potsdam, Wilfried Lehmann

© picture alliance / Georg-Stefan

Was genau sich am Montagabend auf einem Grundstück am Rande von Elisabethhöhe abgespielt hat, werden die Ermittler jetzt rekonstruieren müssen. Es gibt mehrere Zeugen, einziger Tatverdächtiger ist bisher der 64-jährige Ehemann. Ein Zeuge, der die Tat teilweise beobachtet haben will und das Paar kannte, erklärte gegenüber den PNN, dass das Paar 20 Jahre lang zusammenlebte, die Frau sich aber von ihrem Mann aufgrund eines neuen Partners trennen wollte. Das Paar hat auch zwei minderjährige Kinder, sie sollen nach Aussagen des Zeugen elf und 14 Jahre alt sein und die Gewalttat mitangesehen haben.

Handelt es sich um einen mutmaßlichen Femizid?

Die Sprecherin des brandenburgischen frauenpolitischen Rats, Heiderose Gerber, geht davon aus, dass es sich bei der Tat um einen mutmaßlichen Femizid handelt. Damit ist die Tötung von Frauen aufgrund ihres Geschlechts gemeint. In einem solchen Zusammenhang von Familiendrama oder eskaliertem Ehestreit zu sprechen, sei verharmlosend.

Auch die Staatsanwaltschaft erklärt auf Anfrage, dass sie in dem Glindower Fall einen Femizid bisher nicht ausschließt: „Es deutet einiges darauf hin, dass man die Tat so bezeichnen kann“, so Lehmann. Gesellschaftspolitisch sei es wichtig, für derartige Tötungsdelikte solche deutlichen, geschlechtsspezifischen Kriterien zu haben. Häufiger seien bei Trennungstreitigkeiten, die derart tödlich ausgehen würden, Männer Täter als Frauen, schätzt Lehmann. Für die Ermittlungen indes sei das nicht relevant: „Es gibt keinen Tatbestand des Femizids.“ Zwar könne auch die Tötung eines früheren Partners oder einer früheren Partnerin unter bestimmten Umständen als Mord gewertet werden, rechtlich spiele das Geschlecht von Täter und Opfer jedoch keine Rolle, so Lehmann. Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, kritisierte jüngst in einem PNN-Interview, dass Gewalt gegen Frauen in der Rechtsanwendung verharmlost werde.

2018 wurde jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Partner getötet

Unterdessen forderte das Netzwerk der brandenburgischen Frauenhäuser eine „sicherheitspolitische Strategie gegen Femizide“. „Gewalt gegen Frauen ist eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung“, so die Sprecherin des Netzwerks, Bärbel Heide Uhl. Alle relevanten Behörden, einschließlich Polizei und Justiz, sollten zu kommunalen Runden Tischen zu häuslicher Gewalt zusammenkommen und sich mit Frauenschutzeinrichtungen koordinieren. So könnten Gewalttaten an Frauen verhindert werden.

Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurde 2018 bundesweit etwa jeden dritten Tag eine Frau durch ihren Mann, Partner oder Ex-Partner getötet – insgesamt 118 Frauen. Im gleichen Jahr gab es in Brandenburg 3131 Frauen, die körperlichen und/oder sexualisierten Gewaltdelikten ausgesetzt waren.

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