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Gericht prüft Beteiligung an der Gewog: Eilverfahren gegen Michendorfer Rathaus

Die Übertragung der Immobilien in Michendorf an die Gewog sorgt weiter für Unmut. Ein Anwohner hat einen Eilantrag gestellt: Die Übertragung sei rückwirkend nicht rechtswirksam, heißt es.

Von Eva Schmid

Michendorf - Eine Meldung auf der Internetseite von Wilhelmshorst sorgt derzeit für Verwirrung. So wird auf dem Portal wie berichtet suggeriert, dass die geplante Übertragung von 71 kommunalen Wohnungen in Michendorf an die Gewog geplatzt sei. Der Verfasser der Nachricht bezieht sich dabei auf ein Dokument des Verwaltungsgerichts Potsdam. Doch das Verwaltungsgericht hat derzeit lediglich den Eingang eines Eilverfahrensantrags bestätigt und Bürgermeister Reinhard Mirbach (CDU) um Stellungnahme gebeten.

Den Antrag auf ein Eilverfahren hatte ein Wilhelmshorster Anwohner gestellt. Er wirft Mirbach vor, dass die Übertragung der Immobilien an die Gewog nicht rechtswirksam erfolgt sei. Wie berichtet gibt es seit Monaten Streit um den kommunalen Wohnungsbestand. Mirbach hat nach einem Beschluss der Gemeindevertreter den Vertrag mit der Gewog kurz vor Weihnachten unterzeichnetnur wenige Tage bevor die Unterschriften eines zweiten Bürgerbegehrens gegen den Gewog-Anschluss im Rathaus abgegeben wurden. Kritiker werfen ihm vor, somit vorzeitig Tatsachen geschaffen und das Bürgerbegehren ausgehebelt zu haben.

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