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Die vier Eichen waren nach Angaben der Gemeindeverwaltung schätzungsweise bis zu 80 Jahre alt. 

© Gemeinde Stahnsdorf

Gemeinde lässt Rechtmäßigkeit prüfen: Eichen an den Upstallwiesen in Stahnsdorf gefällt

An den Upstallwiesen wurden am Montag vier alte Eichen gefällt. Das Areal gehört einem Investor, dessen Pläne auf dem Grundstück zuletzt von den Gemeindevertretern abgelehnt wurden.

Von Sarah Stoffers

Stahnsdorf – Am Montag sind auf einem privaten Grundstück an den Upstallwiesen in Stahnsdorf vier alte Eichen gefällt worden. Das Vorgehen hat für Kritik gesorgt. Die Gemeindeverwaltung will die Rechtmäßigkeit der Fällungen prüfen lassen.

Betroffene Fläche wurde von Forstbehörde als Wald ausgewiesen

Wie berichtet, hatte das Unternehmen Karpowitz Immobilien & Projektentwicklung auf dem Grundstück Ecke Potsdamer Alle/Parkallee fünf Mehrfamilienhäuser mit Eigentumswohnungen und Wohnungen für betreutes Wohnen geplant. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gemischte Baufläche ausgewiesen und gehört der Firma. Die Baupläne hatten für Unmut bei den Anwohnern gesorgt, die vor allem massive Auswirkungen auf die Natur und die Tierwelt in dem Gebiet befürchten. Sie hatten die Bürgerinitiative Upstallwiesen gegründet, das Projekt öffentlich kritisiert und Unterschriften gegen das Bauvorhaben gesammelt. In ihrer Sitzung im Oktober lehnten die Stahnsdorfer Gemeindevertreter schließlich den Bebauungsplan des Investors mit großer Mehrheit ab.

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Am Montagvormittag wurde die Verwaltung nun über Baumfällungen auf dem Grundstück informiert, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Ein Baumschutzbeauftragter der Gemeinde habe sich daraufhin unverzüglich ein Bild vor Ort gemacht. Die Arbeiter auf dem Grundstück, die im Auftrag des Eigentümers vier Eichen fällten, legten ein amtliches Schreiben der Forstbehörde vor, das den Waldstatus der Fläche bestätigte. Denn rechtlich dürfe in einem Wald Holz geschlagen werden, solange kein Kahlschlag stattfindet, teilte die Gemeindeverwaltung mit. Ob es sich um einen Kahlschlag handelt oder nicht, regele das Landeswaldgesetz in Paragraf 10. 

Gemeinde hat Vorgang an übergeordnete Behörden weitergeleitet

Bei den Bäumen handelte es sich nach Angaben der Gemeindeverwaltung um schätzungsweise bis zu 80 Jahre alte Eichen mit einem geschätzten Stammdurchmesser von 80 bis 100 Zentimetern. Die Gemeindeverwaltung hat den Vorgang dokumentiert und ihn zur Prüfung an die verantwortlichen übergeordneten Behörden, den Landesbetrieb Forst Brandenburg und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark, weitergeleitet. „Sensibles Handeln wäre hier angebracht gewesen. Das Fällen von ortsbildprägenden Eichen am Rande des Landschaftsschutzgebiets gehört nicht dazu“, sagte Bürgermeister Bernd Albers (Bürger für Bürger). Das Unternehmen Karpowitz Immobilien & Projektentwicklung will sich nach eigenen Angaben in den kommenden Tagen in einer Pressemitteilung zu den Fällungen äußern.

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