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Geldstrafe: Michendorfer Kommunalpoltiker misshandelte Ehefrau

Ein Michendorfer Kommunalpolitiker wurde wegen gefährlicher Körperverletzung gegen seine frühere Ehefrau schuldig gesprochen.

Von Sarah Stoffers

Potsdam/Michendorf - Ein Kommunalpolitiker aus Michendorf ist am Mittwoch am Amtsgericht Potsdam wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden. Der Mann soll am 20. Juni 2017 unter erheblichem Alkoholeinfluss seine damalige Ehefrau nach einem Fest bei der Freiwilligen Feuerwehr spätabends in der ehelichen Wohnung körperlich misshandelt haben.

Laut der Anklage soll er seiner heutigen Exfrau gegen ihren Oberschenkel und ihre Arme geboxt haben. Zudem habe er sie gezwungen, sich nackt auszuziehen, und er soll eine oder mehrere Zigaretten an ihrem linken Hals- sowie im Hüftbereich ausgedrückt haben. Mit seinem Arm habe er sie außerdem gewürgt. Als er im Bad war, habe seine Ehefrau schnell ein paar Kleidungsstücke und ihre Handtasche gegriffen und sei durch die Terrassentür geflüchtet. Sie sei über einen Zaun geklettert und dann durch einen Wald bis zur Heimvolkshochschule am Seddiner See gelaufen. Dort habe sie das Frauenhaus in Potsdam kontaktiert.

Die Frau habe Todesangst gehabt 

Wie zwei Mitarbeiterinnen des Frauenhauses am zweiten Prozesstag aussagten, habe die Frau Todesangst gehabt und von körperlicher, psychischer und sexueller Gewalt gesprochen. Sie sei barfuß gewesen und habe einen verängstigten Eindruck gemacht, als sie von einem vereinbarten Treffpunkt abgeholt wurde. Wenige Tage später zeigte die Frau ihren Ehemann wegen Körperverletzung, aber auch wegen sexueller Übergriffe und mehrfacher Vergewaltigung an, die im Mai und Juni stattgefunden haben sollen. Das Verfahren im Fall der letztgenannten Tatvorwürfe wurde jedoch wegen mangelnder Beweise eingestellt.

Motiv für den Übergriff am 20. Juni 2017 soll eine Affäre der Ehefrau gewesen sein, die im Mai desselben Jahres ans Licht kam. Die Frau sei zunächst wegen Auseinandersetzungen darüber am 21. Mai ausgezogen. Nur einen Tag später soll der Tatverdächtige nach Aussage der Ehefrau ihr in ihrer neuen Wohnung mit einer Gaspistole auf den Kopf geschlagen haben. Eine zunächst erstattete Anzeige wurde von der Frau später zurückgezogen. Ihr Mann habe sie bedroht und soll gedroht haben, ihrem Liebhaber etwas anzutun.

Aussagen der Frau seien glaubwürdig

Die Frau zog daraufhin zunächst bis zur Nacht am 20. Juni wieder zu ihrem Ehemann. In der Nacht des Gewaltausbruchs habe der Ehemann ihr, während er sie boxte, SMS zwischen ihr und ihrem Liebhaber vorgelesen. Die Richterin am Amtsgericht befand die Aussagen der Geschädigten in sich schlüssig, überzeugend und glaubwürdig. Der Kommunalpolitiker, der bislang noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, wurde zu 150 Tagessätzen je 50 Euro verurteilt. Zudem muss er 1000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

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