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Flugrouten-Skandal: Anwohner wurden bewusst getäuscht

Die Gegner des neuen Hauptstadtflughafens BER haben es schon lange vermutet, jetzt scheint es bewiesen: Seit Beginn der Planung war bekannt, dass der Flugbetrieb nur mit abknickenden Routen funktionieren würde.

Kleinmachnow - Jahrelang war offiziell von geraden Routen ausgegangen worden. Jetzt aber gibt es offenbar den Beleg, dass Flughafengesellschaft, Flugsicherung und Bundesverkehrsministerium schon seit 1998 wussten, ein der Betrieb so nicht funktionieren würde.   Die Kleinmachnower Initiative hatte sich vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg  (OVG) Akteneinsicht in den Schriftverkehr zwischen Flughafengesellschaft, Flugsicherung und Verkehrsministerium  erstritten. Konkret ging es dabei um  ein Protokoll zur Flugroutenabsprache vom September 1998. "Eben das haben wir jetzt gefunden", teile Schubert am Donnerstagvormittag mit. Mit dem Papier ließe sich nachweisen, dass der Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig zustande gekommen ist, weil dort wider besseren Wissens noch nicht von Parallelstarts und abknickenden Routen ausgegangen wurde. Teltow, Kleinmachnow und Stahnsdorf galten demnach als nicht betroffen und wurden deshalb auch nicht am Planfeststellungsverfahren nicht beteiligt. In den Augen der Fluglärmgegner wäre der Planfeststellungsbeschluss nach neuem Kenntnisstand ungültig.   Erst im September 2010 war bekannt geworden, dass die Flugzeuge vom künftigen BBI-Airport in Schönefeld nicht einfach geradeaus starten und landen werden, sondern dass sie kurz nach dem Start abdrehen können. Die Anwohner seien somit bewusst getäuscht worden, sagte der Sprecher der Kleinmachnower Bürgerinitiative Matthias Schubert gegenüber den PNN. "Jetzt haben wir den Beweis in den Händen."   Die Flughafengesellschaft hatte die Akteneinsicht bis zur letzten Sekunde hinausgezögert. Erst hieß es, man habe noch zu wenig Zeit gehabt, erfolgreich nach den Akten zu suchen und diese zur Einsicht zusammenzustellen. Die Bürgerinitiative, vertreten durch den Berliner Rechtsanwalt Philipp Heinz, klagte beantragte daraufhin die Zwangsvollstreckung. Das Gericht drohte daraufhin ein Zwangsgeld von 10 000 Euro an, die Frist lief am Dienstagabend ab. Erst an diesem Tag wurden den Kleinmachnowern dann tatsächlich alle Akten zur Verfügung gestellt.

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