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Endlich verwurzelt. Halima Farah und ihre Familie haben sich nach vier Jahren in Teltow gut eingelebt und Freunde gefunden. Nun sollen sie nach Brück umziehen, von wo aus sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln rund zwei Stunden bis nach Teltow brauchen.

© Andreas Klaer

Flüchtlingsunterkunft in Teltow: Kreis droht Flüchtlingen mit Räumung

Die Flüchtlingsfamilie Farah soll aus Teltow 60 Kilometer weiter nach Brück ziehen. Obwohl die Verwaltung zugesichert hatte, dass die Kinder trotz der Schließung des Flüchtlingsheims in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können.

Teltow - Halima Farah kommt mit ihrem einjährigen Sohn Omar auf dem Arm aus der Flüchtlingsunterkunft in der Potsdamer Straße in Teltow. Sie geht an mehreren Mitarbeitern der Kreisverwaltung Potsdam-Mittelmark vorbei, die sich vor dem Eingang postiert haben. Einer der Verwaltungsmitarbeiter habe ihr gedroht, die Polizei zu rufen, wenn sie nicht ihre Sachen zusammenpacke, sagt Farah. „Aber ich habe ihnen geantwortet, dass sie die Polizei ruhig holen sollen, wir gehen hier trotzdem nicht weg.“

Die Somalierin lebt mit ihrem Mann und drei Kindern seit vier Jahren im Flüchtlingsheim. Der Landkreis hatte den Mietvertrag für das Gebäude wie berichtet aus wirtschaftlichen Gründen nicht verlängert und Anfang Mai damit begonnen, die Umverteilung der Bewohner zu planen. Dabei sollten laut Verwaltung insbesondere Familien im gewohnten Umfeld verbleiben dürfen, damit die Kinder Kitas und Schulen nicht wechseln müssten. Per Aushang erfuhren die Bewohner vor knapp zwei Wochen, welche Personen in welche Unterkünfte verlegt werden. Halima Farah fiel aus allen Wolken, als sie las, ihre Familie müsse in eine Unterkunft im rund 60 Kilometer entfernten Brück ziehen. Außer ihr müssen noch zwei weitere Familien nach Brück ziehen. Beide hätten allerdings Kinder im Babyalter, die noch in keine Kita gingen, sagt Farah.

In Brück müsste die Familie von vorne anfangen

„Meine beiden älteren Kinder gehen hier seit drei Jahren in die Kita“, sagt sie. „In Brück müssen sie bei Null anfangen.“ Die beiden Töchter im Alter von drei und vier Jahren hätten Freunde gefunden, der einjährige Sohn hätte ab dem Sommer ebenfalls einen Kitaplatz gehabt. Auch Farah selbst und ihr Mann hatten nach Jahren der Unsicherheit gerade begonnen, sich in Teltow zu Hause zu fühlen: Nach fast vier Jahren hatten sie in der vergangenen Woche endlich eine deutsche Aufenthaltserlaubnis bekommen. Damit sind sie erst jetzt berechtigt, sich selbstständig eine Wohnung zu suchen und in Deutschland zu arbeiten. Beide hatten zudem einen Platz in einem Deutschkurs in Teltow bekommen, der im Sommer beginnt.

Von Seiten des Landkreises gibt es bisher nur Vermutungen, wie es dazu kommen konnte, dass Halima Farahs Familie nun entgegen des Versprechens von vor wenigen Tagen aus dem gewohnten Umfeld geholt werden soll. Wahrscheinlich sei die Unterkunft in der Teltower Oderstraße bereits komplett ausgelastet, sagt Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert. „Das hieße dann, dass es leider trotz unseres Bemühens, die Familien in ihrem bisherigen Umfeld zu lassen, in diesem Fall nicht geklappt hat.“ Eine zusätzliche Erklärung wäre laut Schwinzert, dass der Kitabesuch der Kinder bei der Verteilung weniger stark gewichtet worden sei als der Schulbesuch bei älteren Kindern anderer Familien. Es könne aber auch sein, dass die fünf Familienangehörigen nicht als zusammengehörig in der Bewohnerliste verzeichnet gewesen seien, wodurch ein Fehler bei der Zuweisung passiert sei. Dies könne dadurch bedingt sein, dass sich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre mit dem Erstellen der Liste überschnitten habe.

Familie könnte sich weigern, nach Brück zu ziehen, wäre dann aber obdachlos

„Dadurch, dass die Familie jetzt berechtigt ist, Hartz IV-Leistungen zu empfangen, sind sie auch nicht verpflichtet, in einer Flüchtlingsunterkunft zu leben“, so Schwinzert. Sie könnten sich somit weigern, nach Brück zu ziehen, seien dann aber obdachlos, bis sie eine eigene Wohnung gefunden hätten. Die Kreisverwaltung biete bei der Wohnungssuche ihre Hilfe an und habe der Familie auch bereits ein Angebot im Beelitzer Ortsteil Rieben unterbreitet. Dies habe die Familie aber abgelehnt – Rieben ist etwa 35 Kilometer von Teltow entfernt und ohne Auto kaum erreichbar.

Halima Farah und ihr Mann seien bereits seit einigen Monaten intensiv auf Wohnungssuche. Wenn sie nur noch ein paar Monate länger in Teltow bleiben könnten, würden sie sicher bald eine Mietwohnung in der näheren Umgebung finden, ist die Somalierin überzeugt.

Kreis: Zur Not werde die Familie rausgetragen

Elisabeth Ngari vom Verein Women in Exile, an den sich Farah hilfesuchend gewandt hat, sieht nicht ein, warum sich die Kreisverwaltung querstelle: „Das Schlimmste ist, dass niemand je mit der Familie gesprochen hat, bevor die Liste ausgehangen wurde“, sagt Ngari. „Man hätte doch im Dialog sicher eine flexiblere Lösung finden können.“

Vor wenigen Tagen hätten Hamila Farah und ihr Mann einen Brief erhalten, der sie über die bevorstehende Zwangsräumung am 31. Mai informierte. Wenn die Familie bis dahin die Räume in der Potsdamer Straße nicht verlassen habe, werde sie zur Not auch hinausgetragen, sagt ein Kreismitarbeiter, der namentlich nicht genannt werden möchte, vor Ort gegenüber den PNN.

Familie könnte in Obdachlosenunterkunft

Kreissprecher Kai-Uwe Schwinzert drückt es diplomatischer aus: „Es müsste dann wohl ein Hausverbot ausgesprochen werden.“ Wenn die Familie partout nicht nach Brück ziehen wolle und vorerst auch keine andere Wohnmöglichkeit habe, bliebe ihr nur, zur Stadtverwaltung Teltow zu gehen und um Aufnahme in eine Obdachlosenunterkunft zu bitten, so Schwinzert.

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Dass die Bewohner der Teltower Flüchtlingsunterkunft 60 Kilometer weiter weg ziehen müssen, ist nicht optimal. Katastrophal ist aber, wie die Kreisverwaltung mit diesen Menschen kommuniziert. Ein Kommentar >>

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