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In Berlin trat die Vogelgrippe bereits auf. Dieses Schild wurde in Berlin-Friedrichshain aufgestellt. Jetzt gab es den ersten Fall in Brandenburg.

© dpa (Symbolbild)

Erster Geflügelpest-Fall in Brandenburg: Vogelgrippe-Virus in Werder (Havel): Auch Potsdam im Beobachtungsgebiet

Jetzt ist auch Brandenburg betroffen: Bei einer Möwe wurde der hochansteckende H5N8-Erreger nachgewiesen. Im ganzen Land gilt jetzt die Stallpflicht für Geflügel.

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Werder (Havel) - Die Geflügelpest ist in Brandenburg angekommen. Bei einer toten Möwe ist der H5N8-Erreger nachgewiesen worden, wie das Verbraucherschutzministerium am Freitag mitteilte. Der Wildvogel wurde in Werder (Havel) entdeckt. Umgehend wurde von den zuständigen Behörden ein Sperrbezirk sowie ein Beobachtungsgebiet um den Fundort eingerichtet. Der Sperrkreis umfasst vier Kilometer. In diesen Arealen gelten ab sofort Beschränkungen für Geflügelhalter. In Brandenburg gilt laut Verbraucherschutzministerium ab dem heutigem Freitag landesweit Stallpflicht - für private und kommerzielle Geflügelhalter. Dies gilt dementsprechend auch in Potsdam-Mittelmark und Potsdam. 

Teile des westlichen Potsdamer Stadtgebiets, darunter teilweise Golm und Eiche, befinden sich laut Stadtverwaltung nun im Beobachtungsgebiet mit besonderen Schutzmaßnahmen. Unter anderem dürfen Hunde und Katzen in diesen Bereichen nicht mehr frei herumlaufen. Sieben Geflügelhalter mit 180 Tieren sind laut Stadt in diesem Gebiet. 

Wer im weiteren Stadtgebiet Potsdams einen toten Vogel sieht, wird gebeten, dies dem Ordnungsamt unter 0331/289 1642 mitzuteilen. Außerdem wird davor gewarnt, tote Vögel zu berühren.

Auch Hunde und Katzen müssen angeleint werden

Enten, Gänse oder Hühner dürfen den Sperrbezirk in Potsdam-Mittelmark 21 und das Beobachtungsgebiet 15 Tage lang nicht verlassen. Zudem werden gewerbsmäßige Bestände in regelmäßigen Abständen klinisch untersucht. Geflügelhalter, auch private, müssen ihren Bestand melden und dürfen weder Eier noch Geflügel aus dem Sperrbezirk ausführen.

Es müsse sichergestellt werden, dass die Ein-und Ausgänge gesichert sind und keine Betriebsfremden Zutritt haben, sagte ein Ministeriumssprecher. Im Stall müsse Schutzkleidung getragen werden. Sie ist nach dem Verlassen der Räume zu desinfizieren. Auch Schuhe müssen gereinigt werden. Bislang galt diese nur in Risikogebieten sowie in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Oberhavel, Uckermark, Barnim und im Havelland.

Laut PNN-Informationen ist dies der erste und bislang einzige Vogelgrippe-Fall in Brandenburg. Nutztiere sind demnach nicht betroffen. 

Keine direkte Gefahr für den Menschen

Eine direkte Gefahr für Menschen durch den H5N8-Erreger bestehe für den Menschen nicht. Eine Infektion des Menschen mit dem Virus sei bislang noch nicht nachgewiesen worden, betonte Minister Ludwig. "Eine Übertragung des Virus über infizierte Lebensmittel ist nach Einschätzung des Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) zwar theoretisch denkbar, aber unwahrscheinlich", hob er hervor. Gleichwohl sollten Verbraucher die Hygieneregeln im Umgang mit und bei der Zubereitung von rohem Geflügelfleisch und -produkten beachten. So müssten Mahlzeiten ordentlich durchgegart, rohes Geflügelfleisch getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufbewahrt und Küchengeräte gründlich gereinigt werden, hieß es.

Die Vogel-Influenza trat in Deutschland in diesem Jahr erstmals am 8. November auf. Mittlerweile wurde das Virus in neun Bundesländern nachgewiesen. Auch in Berlin  (dpa/PNN)

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