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Erneuter Streit um Havelzugang in Geltow: Uferweg wieder frei, oder nicht?

Schwielowsee - Ist der Uferpfad zur Havel in Wildpark-West neben der Villa Maurus wieder frei? Die SPD Schwielowsee sagt Ja, der Eigentümer der Villa Maurus meint Nein.

Schwielowsee - Ist der Uferpfad zur Havel in Wildpark-West neben der Villa Maurus wieder frei? Die SPD Schwielowsee sagt Ja, der Eigentümer der Villa Maurus meint Nein. Hintergrund des neuerlichen Streits ist ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg (OVG): Es hat jetzt eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichtes bestätigt, wonach der Weg von Gartenpflanzen, Kübeln und Möbeln zu beräumen und ein ein Meter breiter Durchlass durch eine sperrende Benjeshecke zu belassen ist. Es sei ein unzulässiger Eingriff im Sinne des märkischen Naturschutzgesetzes, die freie Landschaft im Landschaftsschutzgebiet Potsdamer Wald- und Havelseen, wie geschehen, in ein Gartengrundstück einzubeziehen, heißt es im Beschluss.

„Die Bürger bekommen den traditionellen Uferzugang neben dem Alten Fährhaus wieder zurück“, freute sich Schwielowsees SPD-Vize Norbert Kunz über die OVG-Entscheidung. Der Eigentümer müsse seine Sperren jetzt beseitigen und den alten Zustand wieder herstellen. Es habe sich ausgezahlt, „dranzubleiben und nicht tatenlos zuzusehen, wenn ein Eigentümer der Allgemeinheit den Zugang zur freien Landschaft verwehren will“. Die SPD hatte im Frühjahr bereits einen Teil der Absperrung beräumt. Das Urteil sollte auch der Bürgermeisterin von Schwielowsee, Kerstin Hoppe (CDU), „zu denken geben, die der Sperrung seinerzeit tatenlos zugesehen hat“, sagte Kunz weiter. Solche Eingriffe seien keine Privatangelegenheit, Hoppe sollte die Interessen der Allgemeinheit im Blick haben.

Eigentümer der Villa Maurus ist der Jurist Thomas Mestwerdt, der den Uferbereich unterhalb des Hauses vor einiger Zeit erworben und im Mai 2014 einen Großteil des neben dem Hausgrundstück liegenden, rund 60 Meter langen Zugangsweges von der Straße Am Wasser zur Havel gesperrt hatte. Der Landkreis hatte dagegen eine Ordnungsverfügung erlassen, seitdem lief der Rechtsstreit. Der OVG-Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.

Mestwerdt sagte den PNN, dass er ihn inzwischen umgesetzt habe. Allerdings: „Die Darstellung von Herrn Kunz, das OVG habe eine Privatnutzung als illegal untersagt, ist schlicht falsch. Die private Nutzung ist gerade nicht untersagt worden.“ Der Uferzugang bleibe Teil des Wohnbereiches, ein Betretungsrecht für Dritte sei ausgeschlossen. Aus dem OVG-Beschluss folge auch, dass „öffentliche Aufräumaktionen, bei denen Pflanzen herausgerissen und beschnitten werden“, einen unzulässigen Natur-Eingriff darstellen, so Mestwerdt mit Verweis auf die SPD-Aktion im Frühjahr.

Weil auf dem Ufergrundstück immer wieder illegal Müll entsorgt und Lagerfeuer entzündet wurden und werden, habe er bei der Unteren Naturschutzbehörde nun einen Antrag auf Sperrung gestellt. Bei einer Ablehnung werde er erneut klagen. Mestwerdt nannte es mit Blick auf die Angriffe gegen Bürgermeisterin Hoppe bedauerlich, dass für „parteipolitische Machtkämpfe Privatangelegenheiten Dritter genutzt werden“. hkx

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