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Erneute Schlappe für Bäder AG: Pressekammer stützt Kreilingers Äußerungen

Werder (Havel) – Durfte ein Stadtverordneter aus Werder angesichts der dubiosen Vorgänge um die Blütentherme einen Betrugsverdacht gegen die Kristall Bäder AG äußern? Durfte er angesichts falscher Zusagen und bezahlter aber nicht erbrachter Leistungen von Hinweisen sprechen, dass Strafrecht im Raum stehe?

Werder (Havel) – Durfte ein Stadtverordneter aus Werder angesichts der dubiosen Vorgänge um die Blütentherme einen Betrugsverdacht gegen die Kristall Bäder AG äußern? Durfte er angesichts falscher Zusagen und bezahlter aber nicht erbrachter Leistungen von Hinweisen sprechen, dass Strafrecht im Raum stehe? Die Pressekammer des Berliner Landgerichts beantwortete die Frage am Dienstag mit Ja. Hintergrund war eine Klage der Kristall-Gruppe gegen den CDU-Stadtverordneten Peter Kreilinger nach einem PNN-Artikel vom März 2015. Kreilinger hatte darin den Verdacht geäußert, dass Kristall die Stadt über Bautenstände und Eröffnungstermine getäuscht haben könnte, um Zahlungen auszulösen. So seien aus Kreilingers Sicht Fliesenarbeiten gegen das Versprechen, den Badbetrieb zu Ostern 2014 aufzunehmen, vorab bezahlt, aber nur zu 20 Prozent erbracht worden. Wäre die Stadt „über Tatsachen getäuscht worden, um Vermögensverfügungen zugunsten der Kristall auszulösen“, so nenne man das „Betrug“. Kristall hatte dem Verdacht im selben Artikel scharf widersprochen.

„Der Beklagte hat nie gesagt, dass der Kläger ein Betrüger ist“, so Richter Michael Mauck am Dienstag in Berlin. Vielmehr sei erklärt worden, dass es sich bei dem Fall unter bestimmten Voraussetzungen um Betrug handeln könnte, eine „klassische Meinungsäußerung“. Selbst Kreilingers Fragestellung, ob Werder auf ein Schneeballsystem – mit der Kristalltherme Ludwigsfelde als Sieger – hereingefallen ist, sei durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Kristall habe das alles in den Schriftsätzen zwar „in Bausch und Bogen“ bestritten. „Substanziell ist da aber nichts gekommen“, so Mauck.

Auch gestern verzichteten die Anwälte von Kristall darauf, auf Vorwürfe im Detail einzugehen. Sie fragten lediglich, ob Kreilinger mit seiner Meinungsäußerung an Presseberichte über die Bädergruppe anknüpfen durfte, die bekanntlich nicht immer freundlich ausfielen. Durfte er, wenn sie unwidersprochen blieben, sagte Mauck. „Da ist ja eine Menge zusammengekommen, das darstellt, dass etwas faul ist“, ergänzte er noch.

Ein Urteil gab es noch nicht. Mauck erklärte aber, dass es die Berliner Pressekammer sehe wie die Richter in Brandenburg. Kristall hatte bereits erfolglos beim Potsdamer Landgericht und beim Brandenburgischen Oberlandesgericht beantragt, dass Kreilinger seine kritischen Äußerungen zu unterlassen hat. hkx

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