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Brand eines Windrads in Schottland. Für Windkraftgegner sind solche Bilder starke Argumente.

© Macmillan Media Scotland

Erneuerbare Energie: Wenn der Windpark brennt

Die CDU hat Ängste der Bliesendorfer zum Anlass genommen um eine Kleine Anfrage im Landtag zu stellen. Verhindert werden kann der Bliesendorfer Windpark durch die Waldbrandgefahr jedoch kaum.

Werder (Havel) - Der 8. Dezember 2011 war ein besonders stürmischer Tag in Schottland. In einem Windpark westlich von Glasgow geriet die Turbine eines Windrades in Brand – und zersprang. Brennende Turbinenteile wurden Hunderte Meter weit durch die Landschaft getragen. Eine lokale Agentur stellte ein Video mit den endzeitlich wirkenden Bildern ins Internet. Dasselbe Sturmtief sollte einen Tag später in deutschen Windparks wüten. Solche Filme gibt es einige auf Youtube, sie machen unter den Gegnern der in der Planungsregion Havelland-Fläming geplanten 24 Windparks derzeit die Runde.

So ist der Brandschutz von den inzwischen auf 200 Meter Höhe gewachsenen Windrädern der neuen Generation eines der Kernargumente gegen den in der Bliesendorfer Heide geplanten Windpark. Der Wald ist dort durch Kiefern geprägt. Die „Bürgerinitiative Bliesendorf“, die gegen den Windpark kämpft, fürchtet, dass die Feuerwehren kaum auf einen durch Windräder ausgelösten Waldbrand vorbereitet sind – zumal noch eine Gasleitung tangiert wird.

Die Bedenken haben die Landtagsabgeordneten Saskia Ludwig und Steeven Breetz (beide CDU) zum Anlass für eine Kleine Anfrage bei der Landesregierung genommen. Mit einer Drehleiter oder einem Gelenkmast könne die Feuerwehr hier wenig ausrichten, zumal eher die Gondeln von Windrädern brennen würden, in denen reichlich Öl als Brennmaterial vorhanden sei, meinen die Landtagsabgeordneten. „Kommt es dort zu einem Feuer, besteht die Gefahr, dass die angebrachten Rotorblätter und weitere Teile in die Tiefe stürzen.“ Das sei besonders gefährlich, da die Anlagen jetzt auch in Wäldern aufgestellt werden dürfen.

Wie also stellt die Landesregierung sicher, dass ausreichend Feuerwehren zur Bekämpfung solcher Brände vorhanden sind? „Die örtlichen Träger müssen die durch Windenergieanlagen bestehenden Gefahren in einer Gefahren- und Risikoanalyse ermitteln und eine dementsprechend leistungsfähige Feuerwehr unterhalten“, heißt es in der Antwort. Das Land unterstütze die Gemeinden und Landkreise „insbesondere bei der Ausbildung von Führungskräften“.

Darüber hinaus müssten die Windkraftanlagen „kontinuierlich auch hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes überwacht werden“. Die Versicherungswirtschaft fordere automatische Brandmelde- und Feuerlöschanlagen. Kann die Feuerwehr bei Bränden im Turmfuß noch etwas tun, so können Gondelbrände nicht bekämpft werden, wird in der Antwort eingeräumt. Weder gebe es Hubmittel dafür, noch reicht der Wasserdruck. Rotorblätter würden aufgrund der starken Erwärmung ihre Festigkeit verlieren, Teile könnten herunterfallen und umhergeschleudert werden. „Die Maßnahmen der Feuerwehr beschränken sich in diesem Fall auf die Verhinderung der Brandausbreitung.“

Der Deutsche Feuerwehrverband empfiehlt bei Windrad-Bränden einen Sicherheitsabstand von 500 Metern, bei starkem Wind noch mehr. „Ich würde da niemals einen Feuerwehrmann reinschicken“, sagt Werders Stadtbrandmeister Lothar Boreck. Im Ergebnis einer Gefahrenanalyse könnte er sich vorstellen, dass zusätzliche Löschbrunnen und Löschteiche angelegt werden müssten. Dass die Kosten dafür die Kommune tragen muss, wundert ihn allerdings. „Aus meiner Sicht wäre das Sache des Investors.“

Auch die Kosten für Löscheinsätze hat die Gemeinde zu tragen, wie es in der Antwort der Landesregierung auf die CDU-Anfrage heißt. Nur wenn ein Brand fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wird, könne eine Rechnung an den Verursacher gestellt werden. Kreisbrandmeister Herbert Baier betont, dass es nur selten zu Bränden von Windenergieanlagen kommt. „Das passiert nicht jeden Tag.“ Richtig sei, dass die neuen großen Windfarmen zur zusätzlichen Gefahr in den durch Kiefern und Sandböden geprägten märkischen Wäldern werden können. „Man sollte schon genau überlegen, wie die Feuerwehrzufahrten geregelt und wie weit die Löschwasserentnahmestellen entfernt sind“, so Baier.

Der Bliesendorfer Windpark kann indessen auch durch die Waldbrandgefahr kaum verhindert werden, wie es schon im Vorfeld hieß. Die Anlagenbetreiber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Genehmigung ihrer Windfarmen, wenn gesetzliche Pflichten zum Brandschutz erfüllt werden und andere öffentlich-rechtliche Regelungen nicht entgegenstehen. Die Regionalplanung rechnet allerdings mit erheblichen Brandschutzauflagen für die Investoren.

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