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Ermittlungen nach Mord: Mord an Glindower bleibt rätselhaft

Selten hat ein Mordfall im Landkreis Potsdam-Mittelmark solche Rätsel aufgegeben: Nun wurde eine DNA-Probe aus Blut im Haus des ermordeten Brunnenbauers analysiert.

Werder (Havel)/Potsdam - Nicht verwertbar: Im Fall des ermordeten Brunnenbauers Joachim L. aus Glindow entpuppte sich eine mögliche Spur als Sackgasse. Laut einem Gutachten des Brandenburger Landeskriminalamtes (LK) konnte die in der vergangenen Woche an mehreren Stellen in Haus und Hof entnommene DNA nicht dem im Sommer 2009 verstorbenen Glindower zugeordnet werden. In einigen Fällen ließ sich der Verdacht der Blutspur nicht bestätigen, in anderen fand sich keine ausreichend humane DNA für eine weitergehende Untersuchung. Die Ergebnisse seien nicht verwertbar.

Wie berichtet waren bei einer ersten Durchsuchung des Hauses in dem Werderaner Ortsteil im März 2011 blutähnliche Substanzen entdeckt worden – etwa an Türschweller und Ladefläche des Pick-ups des Opfers, an einer Treppenstufe im Haus sowie einer Türklinke und Teppichleiste. Die Spuren waren aber zunächst nicht näher analysiert worden.

Wo und wann wurde der Glindower ermordet?

Mit dem Ergebnis der Untersuchung bleibt die Frage offen, wo und wann der Glindower Brunnenbauer ermordet worden ist. Aus Sicht der Anklage sprächen eine Reihe Indizien dafür, dass der Potsdamer Hans-Dieter V. den Geschäftsfreund im Juni 2009 auf einer gemeinsamen Geschäftsreise, die sie ins tschechische Ostrava geführt haben soll, erschossen hat. In einem etwa eine Autostunde entfernten Waldstück war Joachim L. drei Wochen später tot aufgefunden worden.

Auch dass der Potsdamer begann, Nachforschungen anzustellen, nachdem bekannt geworden war, dass sich der Verdacht gegen ihn richte, wertete die Anklage als Indiz. So soll sich Hans-Dieter V. bei seinem Versicherungsmakler nach einer Kaution bei einem Tötungsdelikt erkundigt, im Internet nach diversen mit der Tat in Zusammenhang stehenden Begriffen wie Todeszeitpunktfeststellung und Knochendichte gesucht haben.

Als Motiv vermutet die Staatsanwaltschaft Habgier

Die Staatsanwaltschaft sieht es als erwiesen an, dass Hans-Dieter V. aus Habgier gehandelt und sich an Geldern des Opfers bereichert hat. Der Brunnenbauer hatte wenige Monate zuvor etwa eine halbe Million Euro geerbt und einen Teil des Geldes auf einem gemeinsamen Firmenkonto in Polen eingelegt. Nur fünf Tage nachdem sich die beiden Freunde in Ostrava getrennt hätten, soll Hans-Dieter V. das Konto nahezu aufgelöst haben. Er gab an, das Geld im Auftrag seines Geschäftspartners abgeholt und zunächst für diesen aufbewahrt zu haben.

Demgegenüber stehen jedoch Überweisungen, die der Potsdamer offenbar auch in diesem Zeitraum getätigt hat. Demnach hatte er von dem polnischen Konto rund 90 000 Euro auf ein Konto seines in Deutschland geführten Werkzeughandels transferiert, einen Teil davon zahlte er nur einen Tag später auf das Privatkonto seiner Frau ein. Im Anschluss soll er noch einmal mehrere Tausend Euro in kleineren Beträgen von einem Bankautomaten in Geltow abgehoben haben.

Verurteilung auch bei Freispruch von der Mordanklage

Hans-Dieter V. räumte ein, inzwischen nicht mehr im Besitz des bei ihm zu Hause verwahrten Geldes zu sein. Die Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, den Vorwurf der Untreue mit ins Verfahren aufzunehmen. Im Falle eines Freispruchs hinsichtlich der Mordanklage droht dem 60-jährigen Potsdamer so dennoch eine Verurteilung.

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