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Zwei junge Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan arbeiten in einer Holzwerkstatt (Symbolbild).

© Monika Skolimowska/dpa

Erleichterung für Aufenthaltserlaubnis: Runder Tisch fordert sichere Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete

Der Runde Tisch Asyl und Migration Potsdam-Mittelmark hat sich mit einem offenen Brief an die Landesregierung gewandt: Die Bedingungen für eine Aufenthaltserlaubnis für junge Geflüchtete soll erleichtert werden.

Von Sarah Stoffers

Mit einem offenen Brief hat sich der Runde Tisch Asyl und Migration Potsdam-Mittelmark zusammen mit weiteren Initiativen und privaten Unterstützern an die brandenburgische Landesregierung gewandt. Sie fordern sichere Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete und rufen die Landesregierung auf, einen Erlass nach Bremer Vorbild zu verabschieden, der die Bedingungen für eine Aufenthaltsgenehmigung erleichtert. Auch der Flüchtlingsrat Brandenburg unterstützt die Forderungen.

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Erleichterung nach Bremer Vorbild

Der Runde Tisch Asyl und Migration Potsdam-Mittelmark, ein Netzwerk aus Flüchtlingshelfern, Menschen mit Flüchtlingserfahrung, ehrenamtlichen Unterstützern und Unternehmen, setzt sich aktiv für Teilhabechancen und bessere Lebensbedingungen von Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund ein. Vor allem der Aufenthaltsstatus von jungen Geflüchteten sei trotz guter Integration vielfach unsicher, heißt es in dem offenen Brief.  Sie seien in den meisten Fällen lediglich "geduldet", was eine Zukunftsplanung enorm erschwere. Nach Angaben des Flüchtlingsrats lebten 2019 rund 5500 Menschen mit einer Duldung in Brandenburg. 

Der Runde Tisch fordert von der Landesregierung, die Perspektiven junger Geflüchteter in Brandenburg substantiell zu verbessern und die Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraph 25b des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) zu erleichtern. Dabei verweist das Netzwerk auf die Freie Hansestadt Bremen, die im September 2020 einen Erlass zur "Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für junge Geflüchtete in Bildung, Ausbildung und Studium" veröffentlicht hat. Der Erlass ermöglicht geduldeten jungen Geflüchteten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bereits nach einer vorherigen Aufenthaltszeit von vier Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, statt wie bisher erst nach acht Jahren. 

Bedingung sind dabei neben ausreichender Deutschkenntnisse unter anderem ein vierjähriger erfolgreicher Schulbesuch, der Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses, die Absolvierung einer Berufsausbildung, eines Studiums, eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt. 

Erlass ermögliche gesicherte Bleibeperspektive

Der Erlass verbessere die Perspektiven der geduldeten jungen Geflüchteten und gebe den Ausbildungsbetrieben und Arbeitgebern die nötige Planungssicherheit, so der Runde Tisch. "Auch in Anbetracht des Fachkräftemangels ist dies eine Win-Win-Situation für unser Land", heißt es in dem Brief. Hoch motivierten und leistungsbereiten jungen Menschen mit Fluchthintergrund könne so eine gesicherte Bleibeperspektive eröffnet werden.

Den kompletten offenen Brief finden Sie auf der Webeseite des Flüchtlingsrats Brandenburg.

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