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Das "Scala" in Werder.

© Andreas Klaer

Enteignung des Scala möglich: CDU-Vize: Kauf wäre "Hasardeursstück"

Werders CDU-Vize fordert die Klärung der wirtschaftlichen Situation des Scala-Kinos, bevor die Stadt in Kaufverhandlungen treten könnte. Auch Enteignungen hält er für möglich.

Von Enrico Bellin

Werder (Havel) - Wie viel ist das Werderaner Kino Scala wirklich wert? Das denkmalgeschützte Gebäude soll wie berichtet am 6. März für 339.000 Euro versteigert werden, vorher hat der Besitzer es der Stadt für 360.000 Euro zum Kauf angeboten. Die lehnte das Angebot als zu hoch ab. Am Sonntag forderte nun Werders stellvertretender CDU-Fraktionsvorsitzender Peter Kreilinger in einer ausführlichen Pressemitteilung, dass die Stadt unter den aktuellen Gegebenheiten keine Anstrengungen mehr unternimmt, um das Gebäude zu erwerben.

So sei der geforderte Kaufpreis deutlich zu hoch, der Besitzer habe jahrelang nicht ausreichend in das Gebäude investiert. Auch äußerten sich Besitzer und Betreiber „diametral entgegengesetzt“ zu Mietschulden, Mietvertrag und Eigentum an Interieur. „In dieser Situation wäre es ein Hasadeursstück, würde die Stadt sich auf einen Erwerb einlassen. Von den rechtlichen Fragen bei einem Erwerb über Verkehrswert ganz abgesehen“, so Kreilinger.

Peter Kreilinger (CDU).
Peter Kreilinger (CDU).

© Manfred Thomas

Scala soll samt Einrichtung veräußert werden

Wie berichtet wird im Auktionskatalog beschrieben, dass das Scala inklusive Einrichtung veräußert werden soll. Das bestätige auch Knuth Steenwerth, der die Besitzer vertritt, den PNN. Betreiber Gösta Oelstrom zufolge geht dies nicht, da mehrere Gegenstände ihm gehören.

Um Verkaufsgespräche mit der Stadt zu führen, müsse sich der Besitzer Peter Kreilinger zufolge auf eine „transparente Verkehrswertermittlung“ einlassen, die auch eine Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde umfasse, so Kreilinger. Allerdings könne der Kauf durch den Betreiber die bessere Wahl sein, da beim Denkmalschutz für Kommunen strengere Auflagen gelten würden als für private Besitzer.

Er bleibe auch weiterhin bei der Aussage, dass keine Eile bei den Kaufverhandlungen geboten sei. Ein Verkauf gefährde den Kulturstandort nicht, da das Gebäude „nur für kulturelle Zwecke zu gebrauchen“ sei. Sollte jemand das Haus ersteigern und das Denkmalrecht missachten, könne die Stadt schließlich eine Enteignung in Betracht ziehen. Gleiches gelte, wenn das Haus bei der Aktion keinen Käufer findet und der jetzige Besitzer das Scala verfallen lasse.

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