zum Hauptinhalt
Einfach nur Wald? Um den einst vom königlichen Hofgärtner Theodor Carl Gustav Nietner entwickelten Villengarten des jüdischen Großgrundbesitzers Max Sabersky gibt es Streit. Die Erben zweifeln an der Rechtmäßigkeit der Eintragung in die Denkmalliste.

© tom

Potsdam-Mittelmark: Ein Park, den es vielleicht niemals gab

Sabersky-Erben wollen Eintragung des Sabersky-Parks in Landesdenkmalliste juristisch prüfen lassen. Sie planen eine Teilbebauung

Teltow - In den 1870er-Jahren entwarf der königliche Hofgärtner Theodor Carl Gustav Nietner im Auftrag des jüdischen Gutsbesitzers Max Sabersky in Teltow einen Villengarten. Seit 2011 steht der angeblich mit geschwungenen Wegen, flachem Hügel, Rondell, Brunnen, Borkenhäuschen und Flora-Statue entwickelte Park unter Denkmalschutz. Zu Unrecht, sagt Rechtsanwalt Florian Lewens, der die Interessen der Erben Max Saberskys vertritt. Es habe diesen Villengarten nie gegeben. Das Landesdenkmalamt sieht das anders. Zu sehen ist von einem Park im Stil der Lenné-Meyerschen Schule heute allerdings tatsächlich nicht viel.

Im Zuge eines Rechtsstreits um eine Randbebauung will Lewens beweisen, dass die Eintragung des Parks in die Denkmalliste ungerechtfertigt ist. Der geschützte Park steht den Bauplänen der Erben in Teltow-Seehof im Weg. Weil drei Bauflächen teilweise in den mutmaßlichen Park wie auch in den ebenfalls geschützten Jacobsonsteig hineinragen, hatten die Teltower Stadtverordneten die Pläne abgelehnt (PNN berichteten).

Erben-Vertreter Lewens will das nicht hinnehmen. Der Anwalt ist überzeugt, dass der Park nicht schutzwürdig ist, die Pläne des Gartengestalters Nietner seien nie umgesetzt worden. Früher sei jeder Weg oder Bau mit einem Unterbau angelegt worden, argumentiert Lewens. Probeschachtungen und Vermessungen hätten jedoch ergeben, dass im Park davon nichts zu finden sei. Weder für einen Weg noch für einen Springbrunnen gebe es Anhaltspunkte. „Da war nichts als brandenburgischer Sandboden“, so der Anwalt.

Dementgegen seien von der später im Park erbauten Villa des Sabersky-Schwiegersohnes Paul Mamroth noch Fundamente auffindbar. Die Villa war nach der Hochzeit des AEG-Finanzdirektors mit der Tochter Max Saberskys 1904 im Gutsgarten errichtet worden, wurde nach dem Tod Mamroths 1938 zerstört und später abgetragen. Der Gutsgarten soll beim Bau der Villa als Park überformt worden sein.

Die Eintragung des Villengartens in die Denkmalliste war 2011 von einer Bürgerinitiative und dem Teltower Wolfgang Köhn forciert worden. Köhn unterstützte das Landesamt für Denkmalpflege, das auf Grundlage eines eigens erstellten Gutachtens die Eintragung vornahm. „Mir kam es bei der Zuarbeit darauf an, dass jüdisches Kulturgut in Teltow erhalten bleibt und nicht in Vergessenheit gerät“, sagt Köhn.

Das Landesamtes für Denkmalpflege stützt sich in seinem Gutachten auf Aufzeichnungen Nietners: Der Plan für den Villengarten sei 1880 in einer Gartenzeitschrift publiziert worden. Die ursprüngliche Raumstruktur des Gartens sei anhand der zahlreichen Altbäume, des Geländeprofils und der als Pfade oder im Geländerelief ablesbaren Wege nachvollziehbar.

Während Denkmal- und Naturschützer sich erzürnen, wirbt Lewens um Verständnis. „Ich habe ja nie einen totalen Kahlschlag vorgehabt“, erklärt er. Er sei um einen Kompromiss bemüht. Die von ihm vertretene Erbengemeinschaft betreibe kein aktives Geschäft, sagt er. Ziel sei es, sie aufzulösen, wenn alle Rückübertragungsfragen geklärt und die Grundstücke verkauft sind. Das gelte auch für schwer zu vermarktende Flächen, wie etwa das Grundstück am Park, auf dem eine alte seit Jahren ungenutzte HO-Baracke steht. Nachdem die Pläne zur Einfamilienhausbebauung gescheitert waren, strebt Lewens eine Umnutzung des Gebäudes an, um die Attraktivität für potenzielle Käufer zu erhöhen. So soll es etwa möglich werden, den baufälligen Flachbau zu einer Eisdiele umzubauen. Detailplanungen seien aber dem künftigen Betreiber überlassen.

Der Park selbst sei für die Erben mehr Last als Lust. „Wenn die Politik der Meinung ist, dass sie für das Parkgrundstück eine öffentliche Nutzung will, dann müsse sie in den sauren Apfel beißen und sich an den Kosten beteiligen“, meint Lewens. Er sei nicht bereit, „für die Öffentlichkeit eine Freizeitfläche vorzuhalten und diese auch noch zu bezahlen“. Ließe sich die Stadt zu einer Teilbebauung bewegen, würde er andere Teile des Parks unentgeltlich abgeben. Ein solcher Kompromiss-Vorschlag liegt der Stadt bislang allerdings nicht vor, sagt Stadtsprecherin Andrea Neumann.

Immer wieder führen der Wunsch nach Realisierung von Bauvorhaben von Erben und der Wunsch nach Erhalt der Grün- und Waldflächen von Bewohnern zu Konflikten. Seit 2006 kämpft die Stadt Teltow etwa auch um Rückübertragung einer 20 Hektar großen Grün- und Waldfläche an anderer Stelle der Lichterfelder Allee. Weil weder Klage, Revision noch Beschwerde und Anhörungsrüge zum Erfolg führten, zieht die Stadt nun vors Bundesverfassungsgericht, so Neumann.

Der Streit werde jedoch nicht von ihm, sondern durch den amerikanischen Anwalt Peter Sonnenthal geführt, der die Erben nach Albert Sabersky vertritt, betont Lewens. Er will mit Sonnenthal nicht in einen Topf. Der strittige Grünzug sei schon immer einer gewesen, während der Sabersky-Park nach vorliegenden Plänen bereits parzelliert gewesen sei.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false