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Potsdam-Mittelmark: Ein klassischer Raubmord

Lebenslange Freiheitsstrafe für Polen, der Rentner aus Habgier tötete

Michendorf/Potsdam – Es war ein reiner Indizienprozess. Für das Schwurgericht gab es nach sechs Verhandlungstagen allerdings „keinen vernünftigen Zweifel“, dass Leszek F.(38) am 8. Februar 1996 den damals 59-jährigen Vorruheständler Walter G. in seinem Bungalow in Wildenbruch getötet hat. Der mehrfach vorbestrafte Pole wurde wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke gestern – 13 Jahre nach der Tat – zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Allerdings stellte die Kammer keine „besondere Schwere“ der Schuld fest. So hat Leszek F. die Chance, nach 15 Jahren auf Bewährung freizukommen. „Wir sahen jedoch auch keinen Milderungsgrund, wie etwa eine verminderte Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit“, so Kammervorsitzender Frank Tiemann. „Es war ein klassischer Raubmord. Der Angeklagte hatte es auf das Auto von Walter G. abgesehen, um damit zu seiner Schwarzarbeit nach Süddeutschland zu fahren.“

Im Winter 1996 war Leszek F. zu Fuß oder per Anhalter unterwegs. Auf seiner Tour kam er nach Wildenbruch, stieg hier in einen Bungalow ein, in dem er sich verpflegte und die kalte Nacht verbrachte. Vom Küchenfenster aus hatte der Einbrecher gute Sicht auf das Wochenendhaus von Walter G. und dessen davor geparkten fast neuen VW Golf. Der Potsdamer Frührentner war am 8. Februar 1996 – wie so oft – in seinen Bungalow gefahren, um nach dem Rechten zu sehen und ein bisschen zu werkeln. Zwischen 13 und 16 Uhr muss er dann auf seinen Mörder getroffen sein. Das ergaben die Untersuchungen der Gerichtsmedizin. Walter G. wurde mit mindestens drei Schlägen eines kantigen Gegenstandes niedergestreckt, dann mit zwei Messerstichen ins Herz getötet. Ein dritter Stich traf den Bauchraum.

Auf der Tatwaffe fanden sich keine Fingerspuren. Doch in dem Bungalow, in dem Leszek F. nächtigte, sicherten die Kriminaltechniker von zwei leeren Sektflaschen Fingerabdrücke, die mit denen des Polen übereinstimmten. Haare vom Kopfkissen wiesen dieselben Merkmale auf wie die Haare, die am Fahrersitz und im Fußraum des geraubten Golf festgestellt wurden. Zahllose Zigarettenkippen im Bungalow-Inneren sowie im Fahrzeug des Getöteten trugen DNA-Spuren des Angeklagten.

Leszek F. hatte den Anklagevorwurf bestritten. Er behauptete, er sei in dem Golf als Anhalter mitgefahren, habe dabei geraucht. Für das Gericht stand allerdings fest, dass der Angeklagte mit dem Auto nach Bad Dürkheim fuhr, wo er Arbeit suchte. Anwohnern von Bad Dürkheim fiel am 10. Februar 1996 – zwei Tage nach der Bluttat in Wildenbruch – ein blaugrüner VW Golf mit Potsdamer Kennzeichen auf, der vor einem Firmengelände parkte. Wenig später ging bei der Polizei ein anonymer Anruf ein, dass derselbe Pkw nunmehr demoliert sei und einheimische Kennzeichen trage. Für die Kammer war das ein Indiz, dass Leszek F. den Wagen an Dritte veräußerte, als er ihn nicht mehr brauchte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Für die Witwe des Getöteten – sie trat im Prozess als Nebenklägerin auf – war der Schuldspruch dennoch eine Genugtuung. Gabriele Hohenstein

Gabriele Hohenstein

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