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"Ein janusköpfiger Tyrann“: Streit unter Kleingärtnern in Werder (Havel)

In Werder (Havel) haben einige Gärtnern wohl wissentlich gegen ein Bundesgesetz verstoßen. Einer, der dies öffentlich machte, wird jetzt selbst mit schweren Vorwürfen konfrontiert.

Werder (Havel) - Im Streit um die beiden Kleingartensparten Baumgartenbrück und Holländer Mühle in Werder (Havel) melden sich nun die Vorsitzenden der Vereine zu Wort – und erheben Vorwürfe gegen Heiko Herrmann, Besitzer von Teilen der Anlagen.

Dieser betreibe Selbstjustiz, sagt Michael Riedel, Vorsitzender des Vereins Baumgartenbrück, und terrorisiere die Gärtner durch Strafanzeigen und Schikanen. Herrmann habe bereits seit Mitte 2015 von der so genannten „Sondervereinbarung Klausenberg“ gewusst und auch deren Inhalt gekannt. Er habe „selbst anstandslos als Pächter für die Jahre 2016 und 2017 die Summe von 230 Euro an den damaligen Grundstückseigentümer Klausenberg bezahlt“, schreibt Riedel in einer Stellungnahme. Herrmann habe erst gehandelt, als er das Grundstück 2017 kaufte, „offenbar war ihm die Höhe der vereinbarten Zusatzzahlung an den Grundstückseigentümer nicht mehr ausreichend“, so Riedel.

Wie berichtet bestand seit dem Jahr 2000 eine schriftliche Vereinbarung zwischen den beiden Kleingartenvereinen, dem Kreisverband Potsdam der Garten- und Siedlerfreunde (VGS) und dem Besitzer der Flächen, Christian Klausenberg. Laut diesem Papier gestattete der Eigentümer den Unterpächtern, anders als im Kleingartengesetz vorgeschrieben, das „zeitweilige Wohnen“ und auch „keinen oder einen geringeren Obst- und Gemüseanbau in den Gärten“. Im Gegenzug zahlt jeder Kleingärtner jährlich 450 Mark, später 230 Euro, an den Inhaber.

In einem Punkt einig

Herrmann gibt zwar an, die Zahlung zwei Jahre lang geleistet zu haben. Die Sondervereinbarung aber sei ihm nicht vorgelegt worden, als er gemeinsam mit seinem Schwiegervater 2015 eine Parzelle pachtete. „Ich habe unmittelbar gefragt, wofür diese Zahlung ist“, sagt Herrmann, eine genaue Antwort habe er aber nicht erhalten. „Obwohl ich immer wieder nachgefragt habe, wurde mir das Schreiben nicht gezeigt.“ Erst nach dem Kauf 2017 habe er die Papiere bekommen. In einem Punkt sind sich Riedel und Herrmann zumindest einig: Sie wünschen eine Klärung der aktuellen Situation. „Wir brauchen jetzt eine juristische Klärung, ob die Vereinbarung rechtens ist oder nicht“, so sieht es Riedel. „Die Beurteilung sollten wir Fachleuten überlassen.“ Der VGS habe bereits geklagt, sagt er. Eine Anfrage dazu ließ der VGS bis Freitag unbeantwortet.

"Er führt sich auf wie ein Großgrundbesitzer"

Friedrich Mielke, Vorsitzender des Vereins Holländer Mühle, findet die Sondervereinbarung nicht problematisch. Es sei doch „ganz normal“, sagt er, dass „für so schöne Grundstücke etwas Extrageld bezahlt wird“. Die Zusammenarbeit der Vereine sei auch stets harmonisch verlaufen. Erst als Herrmann das benachbarte Grundstück Baumgartenbrück 2017 gekauft habe, hätten die Konflikte begonnen. „Er führt sich auf wie ein Großgrundbesitzer, ist aber nur auf seinen Vorteil bedacht“, so Mielke. Herrmann sei „ein janusköpfiger Tyrann“, zunächst nett, aber eigentlich wolle er Bauland daraus machen. Darin, dass alle 14 Parzellen der Sparte den jeweiligen Nutzern gehören, was das Bundeskleingartengesetz ausschließt, scheint Mielke kein Problem zu sehen. „Wir wollen einfach so weiterleben wie jetzt, der Rest ist mir relativ egal“, so Mielke.

Herrmann bezeichnet den Vorwurf, er wolle bauen, als absurd. „Ich möchte, dass die Fläche als Erholungsgärten im Flächennutzungsplan ausgewiesen wird, damit der Steuerbetrug nicht weitergeht“, sagt er in Bezug auf Zweitwohnsitz- und Grundsteuer. Denn dann fielen die Steuerermäßigungen weg, von denen Kleingärten profitieren. Bei Erholungsgärten sind die Regeln zur Nutzung weniger streng als bei Kleingärten, dafür ist die Pacht höher.

Forderung an die Stadt

Die linke Landtagsabgeordnete Anke Schwarzenberg, die sich seit einiger Zeit mit dem Fall befasst, sieht nun die Stadt am Zuge. „Werder muss an den Flächennutzungsplan ran“, sagt sie. Das Landesumweltministerium hatte wie berichtet in Folge einer Begehung der Anlage Baumgartenbrück im Juni ein Protokoll verfasst, demzufolge „die Gesamtanlage der Kleingartensparte Baumgartenbrück nicht den Anforderungen einer kleingärtnerischen Nutzung entspricht“. Die Stadt müsse nun die Ordnungsmäßigkeit herstellen, so Schwarzenberg.

Henry Klix, Stadtsprecher von Werder (Havel), hatte eine Änderung des Flächennutzungsplanes – dort ist die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ gekennzeichnet – ausgeschlossen. Das sei „allein aufgrund des Status dieses Gebietes als Landschaftsschutzgebiet nicht möglich“.

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