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Der Betreiber von Schloss Diedersdorf fordert Schadensersatz.

© promo

Eigentümer des Schlosses Diedersdorf: Klage auf Corona-Hilfen

Der Betreiber des Schlosses Diedersdorf fordert vor dem Potsdamer Landgericht Schadensersatz für ersten Lockdown. Am Dienstag hat die Verhandlung begonnen.

Potsdam/Großbeeren - Eine für viele Gastronomen in Brandenburg grundsätzliche Frage muss nun das Potsdamer Landgericht klären: Muss das Land Brandenburg ihnen nach dem ersten Corona- Lockdown vor knapp einem Jahr noch Schadensersatz zahlen? Darauf pocht Thomas Worm, der Eigentümer des Schlosses Diedersdorf bei Großbeeren. An diesem Dienstag fand in Potsdam die erste Verhandlung statt.

Vertreten wird der Gastronom, der seinen Veranstaltungsort samt Restaurants und Biergarten ab dem 18. März 2020 für mehrere Monate schließen musste, von Thorsten Purps vom Potsdamer Büro der überregionalen Wirtschaftskanzlei Streitbörger. Dieser argumentiert, das Infektionsschutzgesetz sehe zwar bei Corona-Schließungen von Gastronomiebetrieben eine teilweise Entschädigung für entgangenen Gewinn während der ersten sechs Wochen des Stillstands vor. 

„Das Land Brandenburg aber hat dieses Bundesgesetz bisher so ausgelegt, dass für eine Entschädigung mindestens ein tatsächlicher Corona-Fall im Betrieb vorgekommen sein muss“, erklärte Purps in einer am Montag verbreiteten Erklärung.

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Am Dienstag wohl noch keine Entscheidung

Gastronomen wie Thomas Worm, die zu Beginn der Pandemie allein wegen des allgemeinen behördlichen Tätigkeitsverbots schließen mussten, seien so in Brandenburg leer ausgegangen, so der Anwalt weiter. Dies sei „grob benachteiligend“, denn der Schaden durch Corona sei in beiden Fällen gleich. Es könne doch nicht sein, dass man wegen des Fehlens einer tatsächlichen Corona-Erkrankung leer ausgehe. Das bestrafe jene, die schon früh mit Schutzmaßnahmen jede Ansteckung des Personals verhindern wollten, teilte auch Gastronom Worm mit.

Ein Sprecher des Landgerichts sagte den PNN auf Anfrage, am heutigen Dienstag sei noch nicht mit einer abschließenden Entscheidung des Gerichts zu rechnen. 

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