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Im Juni beginnt der Unfall-Prozess am Potsdamer Amtsgericht.

© Robert Schlesinger/dpa

Ehepaar starb bei Unfall: Polizist muss sich für tödliche Fahrt verantworten

Polizist David H. prallte mit seinem Fahrzeug während einer Einsatzfahrt in Teltow gegen das Auto eines Ehepaars. Die Insassen waren sofort tot. Nun gibt es Zweifel an dem Gutachten, das den Polizisten ursprünglich entlastete.

Von Eva Schmid

Potsdam/Teltow - Es ist ein Fall, bei dem vieles lange im Unklaren blieb: Die  Potsdamer Staatsanwaltschaft  klagt den Polizisten David H. wegen fahrlässiger Tötung an. Der Prozess vor dem Potsdamer Amtsgericht soll am 12. Juni beginnen, das bestätigte ein Gerichtssprecher den PNN auf Anfrage.

Verhandelt wird – fast zwei Jahre später – ein tödlicher Unfall, der an einem frühen Sonntagmorgen im Oktober 2017 in Teltow passierte. David H., der damals am Steuer saß und mit seinem Kollegen zu einem Einsatz an den Teltower S-Bahnhof unterwegs war, stieß wie berichtet an der Kreuzung Potsdamerstraße/Warthestraße mit dem Wagen eines Renterpaares zusammen. Der Polizeiwagen war zwar mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs, dennoch kam es zu einem schweren Zusammenstoß.

Das Ehepaar war sofort tot

Durch die Wucht des Aufpralls waren die Eheleute im Alter von 60 und 70 Jahren sofort tot. David H. und sein Beifahrer, beide damals 26 und 24 Jahre alt, erlitten schwere Verletzungen.

Ein Dekra-Gutachten sollte später Aufschluss geben, wer  schuldig war. Das Papier lag  im Frühjahr 2018 vor. Zunächst hieß es in dem Gutachten, dass die Polizisten keine rote Ampel überfahren hätten. Ein Fahrfehler der Polizisten wurde damals ausgeschlossen.

Jetzt geht man vom Gegenteil aus: Demnach soll es aufgrund von Zeugenberichten nachträglich Ergänzungen zum Gutachten gegeben haben, bestätigt die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft, Dorina Dubrau. Jetzt ist auch klar, dass die Polizisten die rote Ampel mit hoher Geschwindigkeit überfuhren. „Sie hätten den von links kommenden Pkw sehen müssen“, ergänzt der Sprecher des Amtsgerichts, Oliver Kramm. Nebenkläger in dem Fall ist der Sohn des getöteten Ehepaares.

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