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In Erwartung. Mehrere Kommunen im Landkreis ändern ihre Kita- Beitragssatzungen. In Kleinmachnow gibt es schon einen ersten Entwurf, in Michendorf dauert es noch.

© P. Pleul/dpa

Diskussion in Kleinmachnow: Zahlen Eltern bald weniger für Hort und Kita?

Kleinmachnow überarbeitet seine Entgeltordnung für Kita-Gebühren. Bald wird über den Entwurf im Werksausschuss diskutiert. Ein Überblick, was auf Eltern zukommen könnte.

Kleinmachnow - Kleinmachnower Eltern von Hort- und Kita-Kindern werden künftig voraussichtlich mehr Geld fürs Mittagessen ihrer Kinder bezahlen müssen. Nach derzeitigen Berechnungen könnte die Erhöhung zwischen zwei und fünf Euro im Monat liegen. Im Gegenzug könnten allerdings die Beiträge für den Hort- und Kitaplatz sinken – vor allem für Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Das geht aus einem Entwurf zur Entgeltordnung für die Kita-Gebühren hervor, die derzeit in den Ausschüssen beraten wird und im Februar von den Kleinmachnower Gemeindevertretern verabschiedet werden soll. Die neue Entgeltordnung könnte dann ab März für alle Neuverträge gelten, die für die Zeit ab August 2018 abgeschlossen werden.

Die aktuelle Fassung der Entgeltordnung stammt aus dem Jahr 2001 und ist zuletzt im März 2006 überarbeitet worden, jedoch nur geringfügig. Inzwischen bilde sie die tatsächliche Situation nicht mehr ab, heißt es zur Begründung in dem jetzt den Gremien zur Beratung vorgelegten Beschlusstext. Neben den Platzkosten seien die durchschnittlichen Nettoeinkommen der Familien in Kleinmachnow deutlich gestiegen. Zudem entspreche die alte Ordnung nicht den Vorgaben des Landkreises, etwa hinsichtlich der Sozialverträglichkeit.

Beitrag für Mittagessen könnte steigen - dafür soll die Verpflegungspauschale wegfallen

Die Gemeinde hatte deshalb unter Leitung des Kita-Eigenbetriebs eine Arbeitsgruppe gebildet, die im Laufe des Jahres insgesamt fünfmal tagte und die Entgeltordnung unter die Lupe nahm. Zudem war das Institut für Public Management (IPM) aus Berlin damit beauftragt worden, die Gebühren zu prüfen und neu zu kalkulieren.

Das Ergebnis soll heute Abend zunächst dem Kita-Werksausschuss präsentiert werden. Nach dem dort vorgelegten Entwurf könnte sich der Beitrag für das Mittagessen von derzeit 28 Euro auf 36 Euro erhöhen. Laut Gemeindeverwaltung sei das Essensgeld in Kleinmachnower Krippen und Kitas schon seit mehreren Jahren zu niedrig angesetzt und werde durch die Kommune höher als nötig subventioniert. Die derzeit zusätzlich erhobene Verpflegungspauschale von drei beziehungsweise sechs Euro pro Monat würde indes wegfallen, da diese nicht zulässig sei, heißt es weiter.

In die Berechnung der Beiträge könnten demnächst auch Vermögen der Eltern einbezogen werden

Künftig könnten sich zudem auch die Modalitäten für die Berechnung des Einkommens der Eltern ändern, nachdem sich die Gebühren für den Kita- oder Hortplatz bemessen. So sollen nach den gegenwärtigen Plänen auch Vermögen und Einkünfte aus Vermietungen und Verpachtungen mit ins Einkommen einberechnet werden, das Kindergeld dagegen nicht mehr. Das Mindesteinkommen wird somit von 2000 auf rund 1800 Euro sinken. Nach einer Empfehlung des Landkreises sollten die Mindestbeiträge für Einkommen, die unter diese Grenze fallen, je nach Betreuungsumfang 14 beziehungsweise 20 Euro im Monat für ein Krippen- oder Kita-Kind betragen. Für Hortkinder würden in diesem Einkommensbereich neun Euro pro Monat anfallen. Bisher gelten für Einkommen unterhalb der Mindestgrenze gestaffelte Beiträge, die zwischen 25 und 90 Euro liegen.

Vor allem Eltern mit niedrigen und mittleren Einkommen könnten durch die geplanten Gebührensenkungen deutlich entlastet werden. Familien mit durchschnittlichem Nettoeinkommen, das in Kleinmachnow gegenwärtig bei rund 4800 Euro liegt, würden je nach Betreuungsumfang, Alter und Anzahl der Kinder zwischen 20 bis 50 Euro pro Kind, teilweise auch mehr sparen. Eltern von Hortkindern würden in diesem Einkommensbereich 40 bis 60 Euro weniger zahlen als bisher.

Ein Beschluss steht in Kleinmachnow bislang noch aus

Mit höheren Beiträgen muss ab einem Einkommen an der Höchstgrenze von 6100 Euro und ab einem Betreuungsumfang von acht Stunden gerechnet werden. Für Kita- und Krippenkinder sind hier etwa 40 bis 65 Euro im Monat mehr vorgesehen, für Hortkinder bis zu 18 Euro.

Zudem soll es künftig die Möglichkeit geben, Hortkinder ausschließlich für die Ferienbetreuung anzumelden. Mit Ausnahme der dreiwöchigen Sommerschließzeit der Einrichtungen des Kleinmachnower Kita-Verbundes könnten alle Schulferien mit bis zu acht Wochen gebucht werden. Kleinmachnows Gemeindesprecherin Martina Bellack betont aber, dass es sich bei dem Papier lediglich um einen Entwurf handelt, der noch beraten und beschlossen werden muss.

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