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Die Zahl der Todesfälle im Zusammnehang mit dem Coronavirus ist im Kreis auf 36 angestiegen.

© Oliver Berg/dpa (Symbolbild)

Die Lage in Potsdam-Mittelmark am Donnerstag: Kreis meldet weiteren Corona-Todesfall in Werder (Havel)

Die Zahlen im Kreis steigen insgesamt wieder leicht an. In Stahnsdorf sollen die Eltern in den Kitas - wegen der großen Nachfrage für die Notbetreuung - bald Masken tragen.

Von Sarah Stoffers

Werder (Havel) - Der Landkreis Potsdam-Mittelmark verzeichnet einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus. Das meldete der Landkreis am Donnerstagnachmittag. Damit erhöhte sich die Zahl der Todesfälle auf insgesamt 36. Die verstorbene Person kommt aus Werder (Havel). Ein Zusammenhang mit den Ausbrüchen in den Werderaner Seniorenpflegeheimen bestünde nicht, so der Landkreis auf Nachfrage gegenüber den PNN.

Alleine 22 Todesfälle aus Werder

Alleine aus Werder sind bislang 22 Menschen gestorben. Auch die Coronafälle steigen in Potsdam-Mittelmark, nachdem in den vergangenen Tagen eine Entspannung erkennbar war, wieder leicht an: Seit Mittwoch wurden sechs weitere infizierte Personen gemeldet. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Kreis auf 447. 

Zwei weitere Fälle wurden in Beelitz registriert, jeweils einen weiteren Fall verzeichneten Michendorf, Werder, Nuthetal und Ziesar. Mit aktuell 138 Infizierten bleibt die Stadt Werder Schwerpunkt der Corona-Pandemie im Kreis. 80 Personen müssen außerhalb von Potsdam-Mittelmark stationär betreut werden. Die Zahl der Verdachtsfälle stieg von 2238 auf 2260 an. Die Zahl der Genesenen sank von 144 auf aktuell 143. Wie der Landkreis in seiner Pressemitteilung erklärte, wurden zwei Patienten, die eigentlich als gesund galten, bei einem erneuten Abstrich wieder positiv getestet.

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Stahnsdorf startet ab 4. Mai Maskenpflicht für Eltern in Kitas

Wie berichtet ist nach der beschlossenen erweiterten Notbetreuung die Nachfrage in den Kitas deutlich angestiegen. Die Gemeinde Stahnsdorf hat nun angekündigt, dass ab dem 4. Mai Eltern in den kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde einen Mund-Nase-Schutz tragen müssen. Wegen der vielen zu betreuenden Kinder sei es deutlich schwieriger geworden, den Infektionsschutz in stets gleich hohem Maße zu gewährleisten und ohne die Öffnung weiterer Einrichtungen auszukommen, so die Gemeinde. Auch Desinfektionsmittel stünde bereit. Die Eltern sollen zudem ihren Aufenthalt in den Kitas zeitlich auf das Notwendigste beschränken. Bring- und Abholzeiten sollen daher so kurz wie möglich gehalten werden. 

Die Anträge auf Notbetreuung seien wegen des schrittweise ausgeweiteten Anspruchs auf Betreuung angestiegen. Hätten zum Beginn der Notbetreuung am 18. März noch 75 Kinder einen Anspruch auf Notbetreuung gehabt, seien es am 27. April bereits 195 gewesen. Die Gemeinde rechnet damit, dass die Zahl der Anträge weiter ansteigen werde. „Die Gemeinde erfüllt die Anforderungen bestmöglich und versucht, die Gruppen klein zu halten, ohne neue Einrichtungen öffnen zu müssen, und mehr denn je die grundlegenden Hygieneregeln penibel zu beachten“, so die Gemeinde.

Werders Gewerbeamt informiert über Regeln für Friseur-Salons

Ab dem 4. Mai dürfen auch Friseur-Salons unter strengen Auflagen wieder öffnen. Das Gewerbeamt der Stadt Werder hat nun nach mehreren Anfragen die konkreten Voraussetzungen für die Friseure benannt. So müssen die Kunden als auch der Friseur einen Mund-Nasen-Schutz tragen, der dazu geeignet sein muss, eine Ausbreitung von Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter sechs Jahren. 

Der Zentralverband Deutscher Friseurunternehmen hat in Zusammenarbeit mit der zuständigen Berufsgenossenschaft zudem festgelegt, das die Mitarbeiter mindestens von der Begrüßung ihres Kunden bis zum Ende des Haarewaschens Einmal-Handschuhe tragen müssen. In den Salons müssen die geltenden Hygienestandards, wie Händewaschen und Desinfektion, strikt eingehalten werden. Zudem müssen die Geschäfte den Zutritt zu ihren Räumen regulieren, um die Abstände zwischen den Kunden zu gewährleisten. Warteschlangen sollten vermieden werden. Auch sollten die Kunden nach Möglichkeit nur mit einer vorherigen Terminvereinbarung in den Salon kommen.

Alles was den Aufenthalt unnötig hinauszögert, ist nicht erlaubt

Maximal zehn Personen dürfen sich gleichzeitig in den Wartebereichen aufhalten. Zwischen den Personen sollte nach Möglichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Damit die Kunden sich nicht länger als nötig in den Salons aufhalten, dürfen keine Getränke angeboten werden. Der Zentralverband Deutscher Friseurunternehmen hat zudem beschlossen, dass auch Zeitschriften nicht angeboten werden, um das Infektionsrisikos zu reduzieren. Außerdem sind alle Angebote, die nahen Kontakt zum Gesicht der Kunden erfordern, wie Rasuren oder das Färben der Augenbrauen verboten. Die Salons sollen die persönlichen Daten wie Name, Vorname, Adresse, Telefonnummer und gegebenenfalls die E-Mailadresse aller Kunden sowie ihre genauen Aufenthaltszeiten erfassen, um eine Infektionskette nachvollziehen zu können. Wenn ein Kunde die Datenangabe verweigert, könne er nicht bedient werden.

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