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Gemeindevertreter in Seddiner See müssen ihren Arbeitgeber nennen.

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Debatte um BND-Mitarbeiterin in Seddiner See: Bürgermeister Zinke: "Der Datenschutz wurde eingehalten"

Vor einem Monat wurde öffentlich, dass eine Gemeindevertreterin aus Seddiner See beim Bundesnachrichtendienst arbeitet. Das Vorgehen des Bürgermeisters löste eine Debatte aus. Die Satzung der Gemeinde wird aber in diesem Punkt nicht überarbeitet.

Von Enrico Bellin

Seddiner See - Die Gemeinde Seddiner See lässt ihre Hauptsatzung, laut der Gemeindevertreter ihren Arbeitgeber angeben müssen, nicht überarbeiten. Entsprechende Anträge der SPD und BVB/Feie Wähler wurden auf der Gemeindevertretersitzung am Dienstagabend mehrheitlich abgelehnt. Es ist unklar, ob die Regelung mit Landesgesetzen vereinbar ist.

Ende März wurde bekannt, dass die Gemeindevertreterin Carina Simmes (BVB/Freie Wähler) beim Bundesnachrichtendienst arbeitet. Sie hatte vorher als Tätigkeit Diplomverwaltungswirtin genannt, ihren Arbeitgeber aber nicht angegeben. Bürgermeister Axel Zinke (parteilos) entnahm Simmes Arbeitgeber einem Antrag auf einen Kita-Platz. Fraglich ist, ob er die Angabe verwenden durfte. Staatsanwaltschaft, Kommunalaufsicht und Landesdatenschutzbeauftragte sind mit dem Fall beschäftigt (PNN berichteten). Eine Überprüfung des Datenschutzes in Seddiner See, wie sie das Neuseddiner Ortsbeiratsmitglied Uwe Fanselow (BVB/Freie Wähler) forderte, sei laut Zinke nicht nötig. „Es gibt keine Veranlassung, der Datenschutz wurde eingehalten“, so Zinke am Dienstagabend.

"Es gibt kein Seddiner Landrecht"

Die SPD hatte den Antrag gestellt, die Nennung des Arbeitgebers aus der Hauptsatzung zu streichen. In Landesgesetzen ist diese nicht vorgesehen. „Unsere Hauptsatzung anzupassen ist das Mindeste, es gibt kein Seddiner Landrecht“, begründete Werner Ruhnke seinen Antrag. Viele Angestellte würden vom Arbeitgeber angehalten, ihn nicht öffentlich zu nennen. Für sie sei es schwer, Gemeindevertreter zu werden. „Außerdem sollten wir nach der bundesweiten Aufmerksamkeit, die der Fall erregt hat, nicht einfach zur Tagesordnung zurückkehren“, so Ruhnke. Eine Erklärung von Simmes oder Zinke hatte jedoch keine Fraktion für die Gemeindevertretung beantragt.

Axel Zinke verwies darauf, dass die Hauptsatzung der Gemeinde durch die Kommunalaufsicht geprüft und nicht beanstandet wurde. „Die Vorlage für die Satzung kam aus dem Innenministerium, auch Gemeinden wie Michendorf oder Beelitz verwenden sie“, so der Bürgermeister. Das Innenministerium beschäftigt sich laut Zinke derzeit mit dem Satzungsentwurf, mögliche Änderungen würden dann landesweite Auswirkungen haben. Aus dem Ministerium konnte dazu am Mittwoch keine Stellung bezogen werden.

Bisher noch keine Konflikte

Die Beelitzer Verwaltungsmitarbeiterin Claudia Uschner bestätigte den PNN, dass auch die dortige Satzung die genaue Nennung des Arbeitgebers verlangt. „Das hat bei uns bisher noch nie zu Konflikten geführt“, so Uschner. Auch in Seddiner See sprachen sich Abgeordnete für die Beibehaltung der Angabe aus, wie Andreas Bauch von der Wählergemeinschaft Vereine. „Der Zusammenhang zwischen der Nennung des Arbeitgebers und dem aktuellen Fall wird konstruiert, es stellt sich die Frage, warum wir gerade jetzt die Hauptsatzung ändern sollten.“

Die Fraktion von Carina Simmes hatte zudem den Antrag gestellt, Angebote einzuholen, um die Hauptsatzung der Gemeinde durch unabhängige Sachverständige überprüfen zu lassen. Auch dies wurde mit Verweis auf die Kosten solch einer Untersuchung mehrheitlich abgelehnt. Man wolle laut Axel Zinke abwarten, was die Überprüfung der Satzung durch das Innenministerium ergibt. Auf die Frage aus dem Publikum, warum man nicht erst einmal kostenlos Angebote zur Überprüfung einhole, antwortete die Vorsitzende der Gemeindevertretung Katrin Menz (Linke): „Solche Angebote holt man nur ein, wenn man sie auch nutzen möchte.“ Dafür gebe es aber keine Mehrheit. 

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