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Das ehemalige Gutshaus des jüdischen Grundbesitzers Max Sabersky ist heute ein Ärztehaus und noch gut erhalten. 

© Foto Manfred Thomas

Brandenburger Umweltministerium stützt Sabersky-Erben: Baumfällungen in Teltow waren legal

Zahlreiche Bäume wurden im Sabersky-Park in Teltow gefällt, Anwohner schlugen Alarm. Jetzt zeigt sich: Die Aktion war rechtens.

Teltow - Die umstrittenen Baumfällungen im Sabersky-Park waren nicht gesetzeswidrig. Zu dieser Einschätzung kommt das Brandenburger Umweltministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage an die Landesregierung, die der Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke (Grüne) im vergangenen Jahr gestellt hatte. Demnach sei bei den Ende November vorgenommenen Rodungen auf dem an der Lichterfelder Allee gelegenen Grünzug kein Kahlschlag erfolgt. Ein solcher wäre nach dem Waldgesetz verboten.

Der Wald habe seine Schutzfunktion nicht verloren

Es seien weder freilandähnliche Verhältnisse entstanden noch hätte der Wald seine Schutzfunktion verloren, heißt es in dem Antwortschreiben. Offen blieb, welche Kriterien die Behörde zu ihrer Bewertung heranzog. Hier wolle er nochmals nachhaken, erklärte Benjamin Raschke den PNN.

Wie berichtet hatte der Flächeneigentümer am letzten November-Wochenende überraschend zahlreiche Bäume in dem zu dem früheren Gutshof der jüdischen Großgrundbesitzer Max und Albert Sabersky gehörigen Park abgeholzt. Anwohner empörten sich und glaubten, auf dem 1,5 Hektar großen Areal könne nun alsbald der Bau geplanter Wohnhäuser beginnen. Den Bau wünschen sich die Grundstückserben seit Jahren, aber bislang ist er von Stadt Teltow und dem Landkreis nicht bewilligt worden.

Fällung bis zu 60 Prozent der Bäume möglich

Vertreter der Grundstückserben hatten betont, in dem Waldstück lediglich ihrer Sicherungspflicht nachgekommen zu sein. Der Wald sei im Rahmen des Gesetzes ausgelichtet worden. Danach ist eine Fällung von bis zu 60 Prozent der Bäume möglich. Wie viele Fällungen es aber letztlich gab, blieb offen. Zuletzt war von rund 400 Bäumen die Rede, von denen 250 gefällt worden seien. Der Landesregierung lagen dazu aber keine Angaben vor, hieß es.

Der Seehofer Wolfgang Köhn, der gemeinsam mit einer Bürgerinitiative seit Jahren für den Erhalt des Waldes kämpft, zeigte sich enttäuscht. „Die Forstbehörde hätte schärfer reagieren müssen“, erklärte er. So seien nach Augenzeugenberichten auch viele Jungbäume entfernt und der Wald seiner Meinung nach stärker ausgelichtet worden, als notwendig. Nach Brandenburger Waldgesetz musste sich der Waldbesitzer aber weder mit der Stadt noch mit der Forstbehörde abstimmen. Auch der Landtagsabgeordnete Benjamin Raschke beklagt dies. „Offenbar gibt es hier eine Regelungslücke im Gesetz“, sagte er.

Vor allem für den Wald in geschlossenen Ortschaften sieht Raschke Nachbesserungsbedarf. Dies sei zeitnah möglich, da das Brandenburger Waldgesetz wegen einer formellen Änderung ohnehin gerade auf der Tagesordnung im Landtag stehe, sagte Raschke. Er wolle den Umweltausschuss nutzen, um die Problematik dort zu thematisieren, erklärte er.

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