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Blieb nicht unerkannt. Björn K. mit seinem Anwalt Torsten Hildebrandt im Amtsgericht.

© Bernd Settnik/dpa

Brand im geplanten Asylbewerberheim in Beelitz: Noch länger im Gefängnis

Björn K. hat das geplante Asylbewerberheim in Beelitz angezündet, davon ist das Amtsgericht Potsdam überzeugt. Der 30-Jährige bestreitet die Tat aber nach wie vor. Sein Anwalt will vermutlich in Berufung gehen.

Beelitz - Er sitzt bereits wegen einer anderen Sache ein – und soll nun noch etwas länger im Gefängnis bleiben. Der Brandstifter von Beelitz-Heilstätten, Björn K., ist 6. Mai vom Potsdamer Amtsgericht zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige in der Silvesternacht 2012/2013 ein unbewohntes Erntehelferlager in Beelitz-Heilstätten angesteckt hat. Es sollte zu einem Asylbewerberheim umgebaut werden.

Ob fremdenfeindliche Motive der Hintergrund der Tat waren oder ob sich der gebürtige Staakener bei einer Silvesterfeier einfach nur vor Bekannten und Freunden aufspielen wollte, ließ Richterin Constanze Rammoser-Bode in ihrem Urteilsspruch offen. „Der Angeklagte wusste jedenfalls, dass in wenigen Wochen Asylbewerber einziehen sollten und seine Tat das verzögern würde.“ Die Feuerwehr konnte den Schaden auf etwa 25 000 Euro begrenzen. Die 40 Asylbewerber zogen nach dem Hausumbau trotzdem im Frühjahr 2013 ein.

Bereits drei Bewährungsstrafen gegen Björn K.

Ins Strafmaß wurde eingerechnet, dass Björn K. siebenmal ohne Führerschein Auto gefahren ist, die Ermittler erfuhren das zufällig bei Zeugenvernehmungen. Auch zu der privaten Silvesterfeier bei Bekannten war er mit dem Auto aus seinem Wohnort Falkensee nach Heilstätten gekommen, obwohl ihm der Führerschein seit Monaten entzogen worden war. Berücksichtigt wurde bei der Haftstrafe auch, dass zum Zeitpunkt der Tat satte drei Bewährungsstrafen gegen Björn K. liefen.

Er sitzt derzeit bereits eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und neun Monaten wegen Trunkenheit und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, Nötigung, Beleidigung und Fahrens ohne Führerschein ab. In seinem gestern verlesenen Strafregister sind auch Diebstahl, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Unterschlagung und Hausfriedensbruch aufgezählt. Nach einer Hausdurchsuchung bei seiner Freundin in Falkensee, wo Björn K. zur Zeit der Brandstiftung lebte, war er untergetaucht. Erst im vergangenen Sommer wurde er bei einem Verkehrsunfall aufgegriffen und sofort inhaftiert.

Asylbewerberheim "nicht so toll" gefunden

Richterin Rammoser-Bode schilderte nach vier Prozesstagen, wie am Abend der Silvesterparty über das Asylbewerberheim auf der anderen Straßenseite des Miethauses gesprochen wurde, das man „nicht so toll“ gefunden habe. Einiges sei im Verlaufe des Abends getrunken worden, Björn K. sei aber allenfalls angeheitert gewesen. Als die Gesellschaft gegen Mitternacht hinunterging, habe Björn K. einen Gast gebeten, auf seinen Hund aufzupassen, und sei durch ein unverschlossenes Fenster in das Heimgebäude eingestiegen. Dort habe er in einem Raum eine Gardine, in einem anderen eine Matratze angezündet und außerdem versucht, ein paar Klopapierrollen anzustecken. Zurück in der Wohnung habe er die Feuerwehr bei den Löscharbeiten beobachtet, gegenüber den Gästen geäußert, warum das bei einem so kleinen Brand so lange dauere.

Björn K. bestreitet die Brandstiftung und bei den Autofahrten will er nur Beifahrer gewesen sein. Sein Anwalt Torsten Hildebrandt hatte deshalb einen Freispruch beantragt. Auch weil es nur eine Belastungszeugin für den Brandanschlag gab, die er für unglaubwürdig hält, denkt Hildebrandt ernsthaft darüber nach, in Berufung zu gehen. So auch Staatsanwalt Günter Handke, der eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Er empfand es als „nicht nachvollziehbar“, dass Björn K. nur wegen versuchter und nicht wegen vorsätzlicher Brandstiftung verurteilt wurde.

Glaubwürdige Aussage der Belastungszeugin

Für das Gericht stand nach dem Abschluss der Beweisaufnahme fest, dass es sich nur um einen Versuch gehandelt hat. Nur zwei der über 20 Räume seien durch die Tat beschädigt worden, die anderen Räume hätte man nach dem Brand weiter nutzen können, so die Richterin. Wobei die Gefahr eines Großbrandes durchaus in Kauf genommen worden sei.

Die wichtigste Belastungszeugin, die gesehen hatte, wie Björn K. in ein offenes Fenster des Heimes eingestiegen war und später das Feuer bemerkte, hielt das Schöffengericht für vertrauenswürdig, ihre Aussagen für überzeugend und nachvollziehbar. Die Zeugin war Gast der Silvesterparty, hatte sich auch an belastende Aussagen des Verurteilten nach der Tat erinnert und daran, wie er aufgeregt hin und hergelaufen war. Gegen fünf andere Partygäste laufen Ermittlungsverfahren wegen versuchter Strafvereitelung.

Zumindest einige Details, wie prosaische Aussagen über ein bei der Tat verwendetes Feuerzeug, waren von einer zweiten Zeugin, die bei der Party war, bestätigt worden. Außerdem hatte die Kriminaltechnik einen Fußabdruck im Heim abgeglichen. Er stimmte mit den Sportschuhen überein, die Björn K. in jener Nacht getragen hatte. Er muss nun wohl auch für den Schaden aufkommen: Den vom Eigentümer, dem Spargelbauern Josef Jakobs, in einem Adhäsionsverfahren beantragten Schadensersatz empfand das Gericht als gerechtfertigt.

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