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Bis zur höchsten Instanz: Fluglärmklage soll vor europäisches Gericht

Kleinmachnower wollen vor Gerichtshof für Menschenrechte ziehen, weil sie sich in ihren Rechten beschnitten sehen.

Kleinmachnow - Jetzt wollen sie noch höher hinaus: Kleinmachnows Fluglärmgegner werden in Kürze vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ziehen. Wie der Vorsitzende des Vereins Kleinmachnow gegen Fluglärm, Matthias Schubert, den PNN bestätigte, bereite er derzeit mit Unterstützung des Vereins eine Individualbeschwerde vor, die er bis Anfang Mai dem Gericht in Straßburg vorlegen will. „Wir sehen den Grundsatz eines fairen Verfahrens verletzt“, begründete er diesen Schritt. Hintergrund ist eine Ende vergangenen Jahres vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung. Die Karlsruher Richter hatten es abgelehnt, sich mit einer Verfassungsbeschwerde der Kleinmachnower und drei weiterer Kläger zu befassen, die sich gegen die Genehmigung für den neuen Flughafen BER in Berlin-Schönefeld richtete.

Die Kleinmachnower Initiative hatte zuvor Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben, war aber auch dort gescheitert. Mit Hilfe des Bundesverfassungsgerichtes wollte sie den von dem Gericht als rechtmäßig bestätigten Planfeststellungsbeschluss kippen.

Die Initiative beklagt, dass der Beschluss fehlerhaft sei und ihm falsche Lärmprognosen zugrunde lägen. Die Anwohner der Region seien in ihren Rechten beschnitten worden, weil im Beschluss andere als letztlich geplante Flugrouten vorgetäuscht worden waren, meint Schubert. Sie seien nicht am Anhörungsverfahren beteiligt worden und wurden davon abgehalten, zu klagen. Im Planfeststellungsbeschluss sei man davon ausgegangen, dass die Flugzeuge geradeaus starten und landen würden, erklärt Schubert. Der Kleinmachnower ist jedoch überzeugt, dass bereits von Beginn an bekannt war, dass die Flieger beim Start um mindestens 15 Grad abknicken und somit auch Teltow und Kleinmachnow vom Fluglärm betroffen sein würden. Trotzdem war die Planfeststellungsbehörde darauf nicht näher eingegangen. Erst 2010 seien die geänderten Flugrouten mit der konkretisierten Planung offiziell vorgestellt worden.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte anerkannt, dass sich der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2004 zunächst nur grob mit der Planung und dem Ausbau des Verkehrflughafens Berlin-Schönefeld zum Großflughafen Berlin-Brandenburg befasste. Es sei darin zunächst von zwei parallel betriebenen Start- und Landebahnen ausgegangen worden, die unabhängig von einander benutzt werden sollten, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts zu dem von ihm gefällten Urteil. Die Planfeststellungsbehörde hätte zudem darauf hingewiesen, dass die Flugrouten in einem separaten Verfahren festgesetzt würden. Diese Trennung von Planung des Flughafens und Festsetzung der Flugrouten hatte das Bundesverwaltungsgericht als rechtmäßig bestätigt. Auch sei die Grobplanung der Flugverfahren ausreichend gewesen, um die Lärmbetroffenheiten abzuschätzen, argumentierte das Gericht und wies die Klage ab. Das daraufhin von den Klägern angerufene Bundesverfassungsgericht folgte im vergangenen Dezember dieser Einschätzung. Da sie keine Aussicht auf Erfolg hätten, nahm das Karlsruher Gericht die vorgelegten Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung an.

Der Kleinmachnower Verein gegen Fluglärm hatte schon vor Jahren seine Strategie geändert und sich vom alleinigen Kampf gegen beabsichtigte Flugrouten und damit gegen andere Kommunen verabschiedet. Dafür setzt sich der Verein nun gegen Fluglärm als solches ein – das zeigt sich nun auch in der Umbenennung des Vereinsnamens, dass auch amtsgerichtlich vollzogen wurde. Aus dem Verein Kleinmachnow gegen Flugrouten ist nunmehr offiziell der Verein Kleinmachnow gegen Fluglärm geworden, erklärte Matthias Schubert. An seinen Zielen halte der Verein unabhängig davon weiter fest.

Neben der Beschwerde beim Europäischen Menschengerichtshof würden sich die Kleinmachnower weiter auf die Durchsetzung des Nachtflugverbots konzentrieren. Erst Anfang März illuminierte die Initiative gemeinsam mit weiteren Fluglärm-Gegnern die Fassade des Potsdamer Landtagsschlosses mit einer Video-Projektion, um an die ausstehende Umsetzung des Nachtflugverbots zu erinnern. Bereits vor fünf Jahren hatte Brandenburgs Landesregierung ein erfolgreiches Volksbegehren angenommen, das verlangt, die derzeit vorgesehene fünfstündige Nachtruhe auf acht Stunden zu verlängern. Demnach sollen zwischen 22 Uhr nachts und sechs Uhr morgens keine Flugzeuge vom Berlin-Brandenburger Flughafen abheben. Die garantierte Umsetzung des Volksbegehren wird aber von Berlin bislang abgelehnt.

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