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Potsdam-Mittelmark hält ein Essensgeld von bis zu 2 Euro pro Tag für zulässig (Symbolbild).

© picture alliance / Jens Büttner/

Betrag ist nicht zu hoch: Kitaessen in Werder kostet weiter 1,87 Euro

Die Kalkulation der Stadt ist laut Oberverwaltungsgericht nicht anzufechten. Eine Privatperson hatte geklagt.

Werder (Havel) - Eltern von Kitakindern in Werder (Havel) müssen für das Mittagessen ihrer Kleinen weiter 1,87 Euro pro Tag zahlen. Der Betrag, den die Stadt in ihrer Essensgeldsatzung festgelegt hatte, sei nicht überhöht, entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. 

Die Kalkulation sei nicht anzufechten (OVG 6 A 13/21). Gegen die Berechnung der Stadt „zur häuslichen Ersparnis“ für das Mittagessen hatte eine Privatperson geklagt. Am 4. Mai hatte das Gericht den Normenkontrollantrag abgelehnt. Jetzt wurden der Stadt die schriftlichen Entscheidungsgründe zugestellt.

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Der Gestaltungsspielraum des Einrichtungsträgers bei der Ermittlung der häuslichen Kosten könne nicht durch eine gerichtliche Entscheidung ersetzt werden, so das Gericht. Der in der Satzung festgelegte Betrag bewege sich „ohne Weiteres innerhalb des Spektrums, das als den durchschnittlich ersparten Eigenaufwendungen entsprechend angesehen werden kann“. 

Es stehe den Trägern frei, welcher Kriterien und Methoden sie sich bei der Festsetzung des Essengeldes bedienten – oder ob sie sich ohne eigene Ermittlungen auf Empfehlungen des Landkreises stützten. Potsdam-Mittelmark hält ein Essensgeld von bis zu 2 Euro pro Tag für zulässig. 

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