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Potsdam-Mittelmark: Beschwerde in Karlsruhe eingereicht

Neue Runde im Streit um Flugrouten am BER

Kleinmachnow - Der Streit um die Flugrouten am künftigen Großflughafen BER in Schönefeld geht in eine neue Runde. Einwohner aus Kleinmachnow und Rangsdorf haben sich jetzt mit einer Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt. Das teilte der Sprecher der Bürgerinitiative „Kleinmachnow gegen Flugrouten“, Michael Lippoldt, mit. Die Einwohner hatten zuvor ebenso wie die Gemeinde Kleinmachnow und die kommunale Wohnungsgesellschaft Gewog beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vergeblich gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens in Schönefeld geklagt (PNN berichteten). Dabei hatten sie ins Feld geführt, dass die Planfeststellungsunterlagen in Kleinmachnow nicht ausgelegt wurden, obwohl die Gemeinde überflogen werden soll.

In der Verhandlung am 3. Juli 2012 hatte das Gericht in Leipzig zahlreiche Beweisanträge der Kläger abgelehnt. Damit hätte man jedoch laut Lippoldt lückenlos belegen können, „dass die Bürger im Planfeststellungsverfahren hinters Licht geführt und arglistig getäuscht worden sind“. Die Kläger stützen ihre Beschwerde vor dem höchsten deutschen Gericht nun darauf, dass ihnen die Richter in Leipzig das rechtliche Gehör verweigert hätten. Das sei jedoch für jeden Menschen in Deutschland ein durch die Verfassung geschütztes Grundrecht, so der Initiativensprecher. Die Kläger beschweren sich laut Lippoldt auch darüber, dass ihr Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit verletzt werde, weil man ihre Belange nicht in die Planung und Abwägung einbezogen habe. Die Beschwerde der Einwohner werde von der Kanzlei des renommierten Verfassungsrechtlers Professor Rüdiger Zuck aus Stuttgart geführt, heißt es in einer Pressemitteilung.

Die nächste Gerichtsverhandlung zum Hauptstadtflughafen in Schönefeld und seinen umstrittenen Flugrouten findet am 23. Januar kommenden Jahres statt. Der zwölfte Senat befasst sich an diesem Tag mit Klagen der Kommunen Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow sowie zweier Privatpersonen gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, das die Flugrouten für den neuen Airport festgelegt hatte. Die Kläger halten die Wannsee-Route unter Lärmschutz- und Sicherheitsaspekten für rechtswidrig. ldg

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