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Potsdam-Mittelmark: Beschwerde in Karlsruhe angekündigt

Initiative: Verstoß gegen objektives Willkürverbot

Kleinmachnow – Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu den Flugrouten bleibt ein juristischer Zankapfel. Die Kleinmachnower Bürgerinitiative werde mit großer Wahrscheinlichkeit Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wegen Verstoßes gegen das objektive Willkürverbot einlegen, erklärte der Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin- Brandenburg, Matthias Schubert, am Dienstag. Wie berichtet hatten die Bundesverwaltungsrichter am 31. Juli die Klagen der Gemeinde Kleinmachnow, ihrer kommunalen Wohnungsgesellschaft und mehrerer Anwohner zurückgewiesen. Sie wollten eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens für den Flughafen BER erzwingen. Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung im Jahr 2004 bewusst andere Abflugrouten kommuniziert zu haben als eigentlich erforderlich. Auch Kleinmachnow galt damals als nicht betroffen und wurde an dem Verfahren nicht beteiligt. Laut Bundesverwaltungsgericht hätte die Gemeinde trotzdem fristgerecht klagen müssen. Jeder, der im Flughafenumfeld lebe, müsse mit Fluglärm rechnen, so das Gericht (PNN berichteten).

Beim Aktionsbündnis Berlin-Brandenburg stößt diese Argumentation auf Unverständnis. Es sei eine Verschwörung, wenn die Planfeststellungsbehörde, die Deutsche Flugsicherung (DFS) und der Flughafen gemeinsam in der zentralen Frage der Lärmbelastung der Bürger bewusst von unrealistischen, aber viel weniger Bürger belastenden geraden Flugrouten ausgegangen sind, so Schubert. Er verweist in diesem Zusammenhang besonders auf einen Satz aus dem Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 3. Juli vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dort heißt es: „Der Vorsitzende erklärte ... dass der geplante unabhängige Parallelbetrieb nur mit um mindestens 15 Grad divergierenden Flugrouten realisiert werden konnte und dass dies der Planfeststellungsbehörde, der DFS und der damaligen Flughafenplanungsgesellschaft und der jetzigen Beigeladenen bekannt war.“ Damit sei der Flugroutenbetrug gerichtlich festgestellt worden, so Schubert.

Einen Hauptvorwurf der Kläger, bei der Festlegung der Flugrouten sei von Anfang an arglistig getäuscht worden, hatte der Vorsitzende Richter jedoch zurückgewiesen. Nicht jede Täuschung sei arglistig, erklärte er – ein Argument, dass die Kleinmachnower Bürgerinitiative nicht nachvollziehen kann. „Wenn das Gericht meint, nicht jede Täuschung sei arglistig, dann soll es doch bitte einmal erklären, aus welchen Motiven die vom Gericht zugestandene Täuschung erfolgt ist“, so Schubert. Eindeutig handele es sich bei dieser Auslegung um Willkür. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegt Willkür vor, wenn eine Rechtsanwendung, insbesondere eine gerichtliche Entscheidung, nicht nur fehlerhaft ist, und sich der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht. Hagen Ludwig

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