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Bebauungsplan: Gleiches Recht für Häuser im Siedlerweg

Eine seit Jahren bestehende rechtliche Lücke hat sich jetzt in Teltow geschlossen.

Teltow - Die Teltower Stadtverordneten haben den von den Bewohnern gewünschten Bebauungsplan für die Grundstücke im Siedlerweg auf den Weg gebracht. Damit schließt sich eine seit Jahren bestehende rechtliche Lücke.

Wie berichtet waren zur Zeit der politischen Wende in dem als Dauerkleingärten ausgewiesenen Gebiet eine Reihe illegaler Bauten entstanden, gegen die die Untere Baubehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark zunächst mit Abriss- und Räumungsverfügungen vorgegangen war. Mehr als einem Dutzend Grundstückseigentümern half die Stadt, indem sie für einen Teil des Siedlerwegs einen Bebauungsplan auflegte und den Flächennutzungsplan änderte. Einige wenige Grundstücke östlich des Zehnrutenweges ließ die Verwaltung jedoch aus Naturschutzgründen außen vor.

Gegen den Abriss zur Wehr gesetzt

Insbesondere der Teltower Ingolf Kauz sah sich dadurch in seiner Existenz bedroht und setzte sich gegen die Abrissverfügung zur Wehr. Kauz hatte in der ehemaligen Kleingartenanlage im Siedlerweg ein Grundstück erworben und dieses mit einem massiven Bungalow bebaut. Später erweiterte er das Haus um einen Anbau und ein Spitzdach. Der nunmehr angeschobene Bebauungsplan würde ihm und seinen beiden Nachbarn die Häuser retten und das Wohnrecht sichern.

Zur Bedingung hatte die Stadt Teltow gemacht, dass die Bewohner die Kosten des Verfahrens tragen. 

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